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Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger beantragen
Als in Deutschland lebende Unionsbürgerin oder lebender Unionsbürger können Sie an der Europawahl teilnehmen, wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Zur Dienstleistung
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Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Ausland leben, beantragen (einschließlich Wahlschein)
Für die Europawahl können Sie sich als Deutsche oder Deutscher auch ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie im Ausland leben. Zur Dienstleistung
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Europawahl: Wahlergebnis feststellen
Wie das Ergebnis einer Europawahl festgestellt wird, erfahren Sie hier. Zur Dienstleistung
- Evaluationsbericht Sommerstraße 2022
- Evaluationsergebnisse_ROSIS_250123
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Explosionsgefährliche Stoffe: Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz beantragen
Wenn Sie mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder mit diesen handeln möchten, benötigen Sie einen Befähigungsschein. Näheres erfahren Sie hier. Zur Dienstleistung
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Explosionsgefährliche Stoffe: Befreiung von der Erlaubnispflicht zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr beantragen
Wenn Sie im gewerblichen Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder verkehren wollen und für die selbigen Tatbestände bereits eine Erlaubnis nach § 21 Waffengesetz... Zur Dienstleistung
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Explosionsgefährliche Stoffe: Bestellung einer verantwortlichen Personen nach dem Sprengstoffgesetz melden
Die schriftliche Bestellung einer verantwortlichen Person ist der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Person muss einen gültigen Befähigungsschein für den Umgang mit Sprengstoff besitzen. Zur Dienstleistung
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Explosionsgefährliche Stoffe: Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr beantragen
Sie möchten gewerblich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder diese verbringen (transportieren)? Dann benötigen Sie hierzu eine Erlaubnis von der örtlichen Sprengstoffbehörde.  Zur Dienstleistung
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Explosionsgefährliche Stoffe: Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang beantragen
Sie möchten als Privatperson mit explosionsgefährlichen Stoffen wie z.B. Schwarzpulver, Nitrozellulosepulver oder Feuerwerkskörpern umgehen?Dann müssen Sie das Sprengstoffgesetz (SprengG) beachten und brauchen eine behördliche Erlaubnis von der zuständigen Behörde! Zur Dienstleistung




