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- Landtagswahl 2016
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Landtagswahl: Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen
Sind Daten im Wählerverzeichnis unrichtig, kann ein Antrag auf Berichtigung bei der Gemeindewahlbehörde gestellt werden.  Zur Dienstleistung
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Landtagswahl: Beteiligung anzeigen
Die Beteiligung an Landtagswahlen muss unter bestimmten Voraussetzungen bei der Landeswahlleitung angezeigt werden. Die Prüfung der Beteiligungsanzeige von Parteien erfolgt durch den Landeswahllausschuss.  Zur Dienstleistung
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Landtagswahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis
Die Gemeindewahlbehörde legt vor jeder Wahl für jeden Wahlbezirk ein Wählerverzeichnis an. Zur Dienstleistung
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Landtagswahl: Wählbarkeit feststellen
Das Wahlrecht, die Wählbarkeit und die Ausschlussgründe vom Wahlrecht und von der Wählbarkeit für die Landtagswahl müssen festgestellt werden. Zur Dienstleistung
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Landtagswahl: Wahlergebnis feststellen
Wahlergebnisse werden im Wahlbezirk vom Wahlvorstand und im Anschluss das Wahlergebnis im Wahlkreis vom Kreiswahlausschuss und das Wahlergebnis im Land vom Landeswahlausschuss festgestellt. Zur Dienstleistung
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Landtagswahl: Wählerverzeichnis einsehen
Einsicht in das Wählerverzeichnis, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Zur Dienstleistung
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Landtagswahl: Zulassung, Änderung und Rücknahme des Wahlvorschlags beantragen
Weist ein Kreiswahlausschuss einen Kreiswahlvorschlag ganz oder teilweise zurück, so kann jede Vertrauensperson des zurückgewiesenen Wahlvorschlages, die Kreiswahlleitung und die Landeswahlleitung bis zum 45. Tag vor der Wahl bis 18 Uhr Beschwerde erheben. Zur Dienstleistung
- Landtagswahlergebnisse am 4. September 2011
- Landtagswahlergebnisse am 4. September 2016




