Öffentliche Ausschreibung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen in den Gemarkungen Rövershagen und Rostocker Heide

1. Beschreibung der Pachtsache
Ausgeschrieben wird Dauergrünland in den Gemarkung Rövershagen und Rostocker Heide. Die ausgeschriebene Fläche umfasst insgesamt ca. 14,67 ha. Es handelt sich um Dauergrünland für Mahd inkl. Beräumung. Lage und Grenzen sind den beigefügten Kartenausschnitten zu entnehmen. Der Flächennutzungsplan der Gemeinden Rövershagen und Rostock weist den Erhalt der Dauergrünlandfläche aus. Die Ausschreibung wendet sich landwirtschaftliche Betriebe, Landwirte sowie Privatpersonen. Die vorgesehene Pachtdauer beträgt 5 Jahre (bis 31.12.2029) mit anschließender neuer Ausschreibung. Das Pachtjahr entspricht dem Kalenderjahr.
2. Besondere Bedingung
Die landwirtschaftliche Nutzfläche wird öffentlich angeboten. Die öffentliche Ausschreibung erfolgt im Zeitraum vom 31.01.2025 bis zum 28.02.2025
Die Entscheidung zur Annahme eines Pachtgebotes trifft die Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Ein Rechtsanspruch auf eine Pacht leitet sich aus der Teilnahme an der Aus- Schreibung nicht ab. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Gebote zu entscheiden. Aufwendungen werden dem Bieter nicht erstattet. Die Besichtigung der landwirtschaftlichen Flächen ist nach Anmeldung und Absprache mit dem Forstamt möglich. Wir weisen darauf hin, dass das ungenehmigte Betreten der Flächen nicht gestattet ist.
Das Mindestgebot liegt bei 130 €/ ha*a.
Die Bewirtschaftung muss standortangepasst erfolgen und die nachhaltige Bodenfruchtbarkeit und langfristige Nutzbarkeit der Flächen muss gewährleistet werden. Die natürliche Ausstattung der Nutzflächen (Boden, Wasser, Flora, Fauna) darf nicht über das zur Erzielung eines nachhaltigen Ertrages erforderliche Maß hinaus beeinträchtigt werden.
Die Flächen dürfen nur als extensives Dauergrünland mit einer einmaligen Mahd pro Jahr genutzt werden. Ein Grünlandumbruch ist unzulässig. Die Mahd und der Abtransport des Mahdgutes haben in der Zeit vom 01.07. bis 30.08. zu erfolgen. Das Lagern von Rundballen und Anlegen eines Silos auf diesen Flächen ist nicht ge stattet. Der Einsatz von Gülle auf den Flächen ist nicht gestattet. Die Betriebsfläche des Stadtforstamtes Rostock ist FSC zertifiziert. Der Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden, insbesondere glyphosathaltiger Pestizide, ist nicht gestattet. Das Walzen, Schleppen und Striegeln der Flächen ist in der Zeit vom 1. April bis 31.Juli untersagt.
Die zur Vernetzung von Biotopen erforderlichen und auf den Flächen vorhandenen Landschaftselemente (Bäume, Gehölzgruppen, Hecken, Kleingewässer) sind dauerhaft zu erhalten und vor Beeinträchtigung zu schützen.
3. Geschützte Biotope und Landschaftselemente
Nach § 20 Abs. 1 Naturschutzausführungsgesetz M-V (NatSchAG M-V) dürfen gesetzlich geschützte Biotope nicht zerstört, beschädigt oder in ihrem charakteristischen Zustand verändert werden. Darauf ist bei der Bewirtschaftung entsprechend Rücksicht zu nehmen. Notwendige Maßnahmen sind grundsätzlich mit dem Stadtforstamt abzustimmen.
Alle Wiesen befinden sich im Landschaftsschutzgebiet „Rostocker Heide" und in dem GGB (ehemals FFH Gebiet) „Wälder und Moore der Rostocker Heide". Auf den Flächen Nr. 5 und 6 befinden sich nach § 20 NatSchAG M-V geschützte Biotope.
4. Abgabe des Gebotes
Das unterzeichnete Gebot ist zu versenden in einem verschlossenen Umschlag und von außen deutlich beschriftet mit:
„Gebot für Ausschreibung - Grünland in den Gemarkungen Rövershagen und Rostocker Heide"
Für die weitere Bearbeitung ist die Angabe der Postadresse des Bewerbers notwendig. Gebote werden nur berücksichtig, wenn:
- sie postalisch eingegangen sind.
- sie fristgerecht eingegangen sind.
- sie den Mindestpachtpreis erreichen oder übersteigen. Für das Pachtgebot ist der Nettopachtzins maßgeblich.
- mit Unterschrift versehen sind.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Stoll (Tel.: 0381-381-8915 oder mail: forstamt@rostock.de) zur Verfügung.