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Als Grundstückseigentümerin beabsichtigt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock gegen Gebot ein Wochenendhaus mit Nebenanlagen in Ostseenähe zu verkaufen. Über das zur Eigennutzung vorgesehene Erholungsgrundstück wird ein gesonderter Mietvertrag mit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock geschlossen. Kauf- und Mietvertrag bilden eine wirtschaftliche Einheit, die zu erwerbenden Anlagen werden nur für die Dauer des Mietvertrages mit dem Grund und Boden verbunden.

Lage:
18146 Rostock–Stuthof, Am Heiderand 22

Katasterangaben:
Gemarkung Stuthof, Flur 1, Flurstück 5/14

Größe:
ca. 667 m²

Grundstücks- und Gebäudeangaben:

Stuthof ist ein ländlich geprägter Ortsteil von Rostock und befindet sich am Rand der Rostocker Heide, eines ca. 8.000 ha großen Waldgebietes auf der östlichen Seite des Breitlings, einer Verbreiterung der Unterwarnow, mit Radwegen zur Ostsee. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen B-Planes Nr. 16.SO.41.1 1. Änderung Erholungsgebiet Stuthof-Schnatermann und innerhalb der Wochenendsiedlung der „Siedlergemeinschaft Rostock Stuthof 1973 e.V.“. KäuferInnen müssen Mitglied des Vereins werden um die Gemeinschaftsanlagen und innere Erschließung nutzen zu können. Diese ist Vereinseigentum, alle vorhandenen Leitungen sind zu dulden. Eine Kontaktaufnahme mit dem Verein kann im Anschluss an eine Besichtigung vermittelt werden. Dauerhaftes Wohnen, gewerbliche Nutzung oder Untervermietung sind ausgeschlossen. Das betreffende Grundstück ist öffentlich-rechtlich erschlossen. Der zentrale Wasser- und Abwasseranschluss wurde 2013 erneuert. Das Grundstück ist an das öffentliche Strom-, Wasser- und Abwassernetz angeschlossen. Auf dem Mietgrundstück befindet sich ein Carport, der Bestandteil des Ausschreibungsobjektes ist.

Das eingeschossige, nicht unterkellerte Wochenendhaus mit Wellasbestdeckung wurde ca. 1965 als Hühnerstall errichtet, nach 1970 zum Wochenendhaus umgebaut und hat eine Nutzfläche von ca. 53 m². Der Massivbau besitzt ein ca. 4 cm dickes Wärmedämmverbundsystem und isolierverglaste Kunststofffenster. Das Wochenendhaus beinhaltet einen Wohnbereich sowie ein Schlafzimmer an das sich ein weiterer Raum anschließt. Das Objekt kann mittels einer elektrischen Heizung oder den zwei vorhandenen Kaminen ganzjährig beheizt werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit zur Nutzung eines Gasaußenwandheizers (Propangas). Die beiden Kamine sind nicht mehr den technischen Standards entsprechend. Der Beistellofen kann seit 2024 nicht mehr genutzt werden. Der Kaminofen kann ggf. modernisiert oder genehmigungspflichtig erneuert werden. Die Warmwasserversorgung wird über einen Elektroboiler betrieben. Das Bad besitzt eine Dusche mit Duschkabine, ein WC und ein Handwaschbecken. Eine an den Wohnbereich anschließende Einbauküche ist vorhanden. An der Rückseite des Objektes befindet sich ein angebauter Werkstattraum mit Gäste-WC. Eine Satellitenanlage ist vorhanden. Der Anschluss des Mietgrundstückes an das Breitbandnetz ist bereits beauftragt. Mit dem Erwerb des Wochenendhauses werden ebenfalls der Schuppen, der Carport, die Anpflanzungen, Einfriedungen und die zur Versorgung des Grundstückes notwendigen vorhandenen Versorgungsleitungen erworben.

Interessierte Personen werden gebeten, sich mit Ihrem Terminwunsch zu melden. Besichtigungstermine können zwischen Montag und Freitag je nach Vereinbarung stattfinden.

Mindestgebot für das Gebäude: 40.000,00 €

Zeitlich befristeter Mietvertrag über maximal 30 Jahre für das Grundstück
Nettokaltmiete: 3,80 €/m² pro Jahr
Mieterhöhung: alle 5 Jahre Anpassung an die Ortsüblichkeit

Schriftliche Gebote werden nur nach einer erfolgten Besichtigung angenommen, es gilt das Datum des Posteingangsstempels. Angebote sind an die

Hanse- und Universitätsstadt Rostock
-Kataster,- Vermessungs- und Liegenschaftsamt-
Postfach 18050 Rostock

mit der Aufschrift:

Angebot!
Reg.-Nr.: 62.32 / 2341MW220004

zu richten.
Persönlich können Angebote nach Anmeldung auch im Sekretariat des Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamtes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Holbeinplatz 14, Raum 202 werktags von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr (Freitag bis 13.00 Uhr) abgegeben werden. Gebote aus denen der Kaufpreis oder die Bonität nicht eindeutig hervorgehen, können ausgeschlossen werden.

Das Angebot muss eine ausreichend begründete Bonität beinhalten. Im Falle der Finanzierung durch eine Bank, ist mit dem Angebot von der finanzierenden Bank eine Bonitätsbescheinigung mit folgenden Aussagen zu

  • Dauer der Geschäftsverbindung
  • Allgemeine Beurteilung
  • Kreditbeurteilung

einzureichen.

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock kann innerhalb von 5 Tagen vor Abschluss des Kaufvertrages die Vorlage einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen, unbedingten und unbefristeten Kaufpreiszahlungsbürgschaft (oder eine verbindliche Finanzierungsbestätigung) eines deutschen Kreditinstitutes verlangen.

Weitere Auskünfte erteilt das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tel.: 0381/381 6484 oder 0381/381 6485.

Alle im Zusammenhang mit der Veräußerung stehenden Kosten die KäuferInnen. Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist nicht verpflichtet, irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Eine Zuschlagserteilung erfolgt unter dem Vorbehalt einer Zustimmung zum Verkauf der Anlagen sowie zur Vermietung des Grundstückes durch das entsprechende Gremium der Hansestadt Rostock. Für Inhalt oder Richtigkeit der obigen Angaben wird jegliche Haftung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ausgeschlossen. Bei der Immobilienausschreibung handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Verdingungsordnung VOB und VOL.

Andreas Adler
Amtsleiter