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Wochenendhaus in Ostseenähe in Rostock-Hinrichshagen, Am Jägeracker 5

Als Grundstückseigentümerin beabsichtigt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock gegen Gebot ein Wochenendhaus mit Nebenanlagen in Ostseenähe zu verkaufen. Über das zur Eigennutzung vorgesehene Erholungsgrundstück wird ein gesonderter Mietvertrag mit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock geschlossen. Kauf- und Mietvertrag bilden eine wirtschaftliche Einheit, die zu erwerbenden Anlagen werden nur für die Dauer des Mietvertrages mit dem Grund und Boden verbunden.

Lage:
18146 Rostock–Hinrichshagen, Am Jägeracker 5

Katasterangaben:
Gemarkung Rostocker Heide, Flur 12, Flurstück 21/13

Größe:
ca. 197 m²

Grundstücks- und Gebäudeangaben:
Hinrichshagen ist ein ländlich geprägter Ortsteil von Rostock und befindet sich am Rand der Rostocker Heide eines ca. 8.000 ha großen Waldgebietes auf der östlichen Seite des Breitlings, einer Verbreiterung der Unterwarnow, mit Radwegen zur Ostsee.
Das Grundstück befindet sich im Bereich des im Flächennutzungsplan der Hanse- und Universitätsstadt festgesetzten Sondergebietes Wochenendhaus SO.17.10 und innerhalb der Wochenendsiedlung Am Jägeracker. Dauerhaftes Wohnen, gewerbliche Nutzung oder Untervermietung sind ausgeschlossen. Die Wochenendsiedlung ist an das öffentliche Strom-, Wasser- und Abwassernetz angeschlossen und öffentlich-rechtlich erschlossen. Die innere Erschließung ist Gemeinschaftseigentum der Grundstücksmieter und alle Leitungen sind untereinander zu dulden. Die erwerbenden Personen müssen Mitglied der Interessengemeinschaft werden um die gemeinschaftlichen Versorgungsanlagen nutzen zu können. Eine Kontaktaufnahme kann vermittelt werden. Aufgrund der altersbedingten Beschaffenheit, muss davon ausgegangen werden, dass die gemeinschaftlich genutzten Anlagen in den kommenden Jahren ausgetauscht werden müssen und nach Einschätzung der Interessengemeinschaft Kosten in Höhe von 20.000,- bis 25.000,- € für die Erwerbenden anfallen könnten. Die Hausanschlüsse wurden etwa 2009 saniert.

Das eingeschossige Wochenendhaus mit flachem Satteldach, wurde ca. 1973 errichtet und hat eine Nutzfläche von ca.- 31- m² und eine teilüberdachte Terrasse. Das Gebäude ist fast komplett unterkellert und bietet weitläufigen Stauraum. Das in Leichtbauweise errichtete Wochenendhaus beinhaltet ein Wohnzimmer und ein Schlafzimmer. Aktuell ist keine Heizung vorhanden, die Warmwasseraufbereitung erfolgt über eine 60-Liter-Elektrotherme. Diese befindet sich im Keller. Das Bad besitzt eine Dusche mit Duschkabine, ein Stand-WC und ein Waschbecken. Eine kleine Einbauküche ist vorhanden. Das Gebäude wurde in den zurückliegenden Jahren laufend instandgehalten und befindet sich in einem guten Zustand. Der Anschluss des Mietgrundstückes an das Breitbandnetz ist bereits erfolgt. Mit dem Erwerb des Wochenendhauses werden ebenfalls die Anpflanzungen, Einfriedungen und die zur Versorgung des Grundstückes notwendigen vorhandenen Versorgungsleitungen erworben.

Interessierte Personen werden gebeten, sich mit Ihrem Terminwunsch zu melden. Besichtigungstermine können ab sofort bis zum 08.04.2026 zwischen Montag und Freitag je nach Vereinbarung stattfinden.

Mindestgebot für das Gebäude:  47.000,00 €

Zeitlich befristeter Mietvertrag über maximal 30 Jahre für das Grundstück
Nettokaltmiete: 3,90 €/m² pro Jahr
Mieterhöhung: alle 5 Jahre Anpassung an die Ortsüblichkeit


Schriftliche Gebote werden nur nach einer erfolgten Besichtigung bis spätestens zum 08.04.2026 angenommen. Es gilt das Datum des Posteingangsstempels. Angebote sind an die

Hanse- und Universitätsstadt Rostock
-Kataster,- Vermessungs- und Liegenschaftsamt-
Postfach 18050 Rostock

mit der Aufschrift:

Angebot!
Nicht öffnen!
Reg.-Nr.: 62.32 / 2341MW260003 JA5

zu richten.

Persönlich können Angebote nach Anmeldung auch im Sekretariat des Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamtes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, An der Jägerbäk 3, Raum 109 werktags von 8.00  Uhr bis 15.00 Uhr (Freitag bis 13.00 Uhr) abgegeben werden. Gebote, aus denen der Kaufpreis oder die Bonität nicht eindeutig hervorgehen, können ausgeschlossen werden.

Das Angebot muss eine ausreichend begründete Bonität beinhalten. Im Falle der Finanzierung durch eine Bank, ist mit dem Angebot von der finanzierenden Bank eine Bonitätsbescheinigung mit folgenden Aussagen zu

  • Dauer der Geschäftsverbindung
  • Allgemeine Beurteilung
  • Kreditbeurteilung

einzureichen.

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock kann innerhalb von 5 Tagen vor Abschluss des Kaufvertrages die Vorlage einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen, unbedingten und unbefristeten Kaufpreiszahlungsbürgschaft (oder eine verbindliche Finanzierungsbestätigung) eines deutschen Kreditinstitutes verlangen.

Weitere Auskünfte erteilt das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tel.: 0381/381 6484 oder 0381/381 6485.

Alle im Zusammenhang mit der Veräußerung stehenden Kosten tragen die erwerbenden Personen.
Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist nicht verpflichtet, irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Eine Zuschlagserteilung erfolgt unter dem Vorbehalt einer Zustimmung zum Verkauf der Anlagen sowie zur Vermietung des Grundstückes durch das entsprechende Gremium der Hansestadt Rostock. Für Inhalt oder Richtigkeit der obigen Angaben wird jegliche Haftung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ausgeschlossen.
Bei der Immobilienausschreibung handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Verdingungsordnung VOB und VOL.

Andreas Adler
Amtsleiter