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Für Unternehmen: Jetzt noch bis 6. August Zuschuss für Umstieg auf Mehrweg im To-Go-Bereich sichern

Pressemitteilung vom 23.07.2021

Unternehmen mit einem Angebot an Essen und Speisen „to go“ können noch bis zum 6. August 2021 einen finanziellen Zuschuss von bis zu 450 Euro für den Einsatz von Mehrweggeschirr beantragen. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock möchte auf diese Weise Cafés, Imbissen, Bäckereien, Restaurants, Eisläden, Kantinen und weiteren Gastronomen eine Testphase für die Nutzung eines Mehrwegsystems ermöglichen. So können diese selbst erproben, dass sich die Nutzung von Mehrweglösungen für die allermeisten Unternehmen sogar finanziell lohnt.

Der Umwelt tut man damit in jedem Fall etwas Gutes: allein in Rostock fallen pro Jahr schätzungsweise 6,8 Mio. Einwegbecher an, das sind nicht nur ca. 90.000 Kilogramm Abfall, sondern auch verlorene Ressourcen, da Einwegbecher kaum recycelt werden. Die Vergabe des Zuschusses erfolgt im Rahmen der Kampagne #MehrwegFürRostock. Diese bietet den Unternehmen über die Website www.mehrwegfürdeinestadt.org zudem einen umfangreichen Überblick über die am Markt gut erprobten Mehrwegsysteme.

Interessierte können diese unkompliziert vergleichen und finden Antworten auf zentrale Fragen rund um die verschiedenen Arten von Mehrweggeschirr, Preise, Nutzungsbedingungen und Hygienefragen. Gleichzeitig werden die Rostockerinnen und Rostocker über die Presse, die sozialen Medien sowie Flyer zur Nutzung der Mehrweglösungen informiert und motiviert. Kernstück ist eine Karte der Stadt Rostock, die alle Mehrweganbieter auf einen Blick zeigt und so die Mehrwegnutzung unkompliziert und alltagstauglich macht.

Hinter der Initiative stehen die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die IHK zu Rostock, die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern, die Verbraucherzentrale MV sowie die Rostocker Unternehmensinitiative „plastikfreie Stadt“. Letztere ist Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die Kampagne und den städtischen Zuschuss.

Zum Zeitpunkt der Interessenbekundung am finanziellen Zuschuss müssen sich Unternehmen nicht schon für ein bestimmtes Mehrwegsystem entschieden haben. Ab Zusendung des Förderantrags, der Voraussetzung für die Abrufung des Zuschusses ist, haben Unternehmen genügend Zeit für den Mehrweg-Umstieg. Die Überweisung des Zuschusses erfolgt nach Abschluss eines Vertrags mit dem Anbieter eines Mehrwegsystems.

Informationen, Kontakt & Beantragung des Zuschusses:

www.mehrwegfürdeinestadt.org