Katasterwesen und Altlastenkataster

Das Amt für Umweltschutz führt zu vielen relevanten Themen Kataster. Ein Kataster dient der Datenhaltung und ermöglicht das Arbeiten mit eben diesen Daten. Informationen werden gezielt abgefragt. Mit Hilfe von GIS-Anwendungen können wertvolle Erkenntnisse gewonnen werden.
Den Sachbearbeitern ist es so möglich Auskünfte effizient zu erteilen.
Für die Einwohner der Stadt steht ein Portal zu einem Großteil der Daten mit dem "Geoport HRO" zur Verfügung.
Altlastenkataster
Das Altlastenkataster der Hansestadt Rostock enthält Informationen zu allen Altlastverdachtsflächen und Altlasten im Stadtgebiet einschließlich deren Untersuchungs- und Sanierungsstand. Die Angaben im Kataster sind Grundlage für das rechtzeitige Erkennen von Gefährdungen, deren Untersuchung und Bewertung.
Kenntnisse über den Belastungszustand eines Grundstückes sind insbesondere dann von Interesse, wenn Grundstücke erworben werden, bebaut oder umgenutzt werden sollen.
Nach dem Landesumweltinformationsgesetz M/V (LUIG M/V) vom 14.07.2006 hat jeder das Recht auf freien Zugang zu den Umweltinformationen, die bei der informationspflichtigen Stelle vorliegen. Zu den Umweltinformationen gehören auch alle Daten über den Zustand von Boden, Wasser und Luft sowie Maßnahmen, die sich auf diese Umweltbestandteile auswirken bzw. ihrem Schutz dienen.
Der Antrag muss erkennen lassen, zu welchen Umweltinformationen der Zugang gewünscht wird. Es gibt aber auch Ablehnungsgründe. Diese liegen dann vor, wenn es in besonderen Fällen um den Schutz öffentlicher Belange geht oder wenn im Einzelfall sonstige Belange, wie z.B. datenschutzrechtliche Gründe, einer Weitergabe von Daten entgegenstehen.
Für die Übermittlung von Umweltinformationen werden Kosten erhoben. Dies wird mit der Umweltinformationskostenverordnung M/V vom 14.07.2006 geregelt. Die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte ist aber ebenso wie die Einsichtnahme in die beantragten Informationen an Ort und Stelle gebühren- und auslagenfrei.