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Gewerbe- und Industrielärm

Der Lärm von Gewerbe- und Industriebetrieben wird durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und seine Verordnungen sowie durch die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm wirkungsvoll begrenzt. Die Überwachung dieser Anlagen ist in Mecklenburg-Vorpommern auf unterschiedliche Behörden verteilt. Zur Überwachungspflicht der Stadtverwaltung Rostock zählen alle Anlagen, die keine Genehmigung nach dem BImSchG erfordern. Das sind in der Regel kleinere gewerbliche Unternehmen, wie z.B. Autowerkstätten, Tankstellen, Einkaufsmärkte oder Speditionen. Für die nach dem BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen auf dem Gebiet der Hansestadt Rostock ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (http://www.stalu-mv.de) der Ansprechpartner.