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Sport- und Freizeitlärm

Die Anforderungen an die Errichtung und an den Betrieb von Sportanlagen sind in einer Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt (18. BImSchV) und für Freizeitanlagen wurde in Mecklenburg-Vorpommern eine Freizeitlärm-Richtlinie erlassen. Das besondere Konfliktpotential der Sport- und Freizeitanlagen besteht darin, dass sie in den Wohngebieten liegen und in Zeiten genutzt werden, in denen ein hohes Ruhebedürfnis besteht, wie z.B. in den Abendzeiten.

Bei neuen oder zu sanierenden Sport- und Freizeitanlagen werden die Lärmauswirkungen in der Regel durch eine Prognose ermittelt und bei der Planung entsprechend berücksichtigt. Schallpegelmessungen eignen sich bei vorhandenen Anlagen. So werden die relevanten Lärmquellen durch Messungen bestimmt. Damit liegen Grunddaten der Schallemission typischer Sportaktivitäten vor, die für die Beurteilung bestehender bzw. geplanter Sportanlagen herangezogen werden können.