Wohngeld als Lastenzuschuss
Sie können Wohngeld als Mieter (sogenannter Mietzuschuss) oder als Eigentümer für selbstgenutzten Wohnraum (sogenannter Lastenzuschuss) erhalten. Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate und längstens für 24 Monate bewilligt. Sie haben gegenüber der Behörde eine Mitteilungspflicht, wenn Änderungen eintreten.
Wohngeld Weiterleistung als Lastenzuschuss beantragen
Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern
Mehr
Wohngeld Erhöhung als Lastenzuschuss beantragen
Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern
Mehr
Wohngeld als Lastenzuschuss - Änderungen mitteilen
Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern
Mehr
Wohngeld als Lastenzuschuss beantragen
Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern
Mehr