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Wohngeld als Lastenzuschuss

Sie können Wohngeld als Mieter (sogenannter Mietzuschuss) oder als Eigentümer für selbstgenutzten Wohnraum (sogenannter Lastenzuschuss) erhalten. Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate und längstens für 24 Monate bewilligt. Sie haben gegenüber der Behörde eine Mitteilungspflicht, wenn Änderungen eintreten.


Wohngeld Weiterleistung als Lastenzuschuss beantragen

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Wohngeld Erhöhung als Lastenzuschuss beantragen

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Wohngeld als Lastenzuschuss - Änderungen mitteilen

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Wohngeld als Lastenzuschuss beantragen

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