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Fachaufsicht und Fachberatung Kindertagesförderung

Kindertagesförderung umfasst:

Fachberatung für Kindertagesförderung in Krippe, Kindergarten oder Hort

  • Beraten von Eltern und Trägern sowie weiterer Institutionen in allen Fragen der Kindertagesbetreuung
  • Beratung im Rahmen zur Förderung in Kindertageseinrichtungen, Einzelberatung bzw. gemeinsame Gespräche mit Eltern, Vertretern der Kita, der freien Träger sowie anderen Beteiligten bei Fragen, Beschwerden, Konflikten oder Vorkommnissen
  • Zusammenarbeit mit Gremien, Ausschüssen und dem Kita-Stadtelternrat 

Kindertagespflege

Die Förderung in Kindertagespflege ist ein alternatives Angebot zur Förderung in Kindertageseinrichtungen. Sie erfolgt in kleinen Gruppen von bis zu fünf Kindern im Alter von null bis drei Jahren im Haushalt der Kindertagespflegepersonen oder in angemieteten Räumen bzw. im Haushalt der Eltern.

Die Kinder werden von qualifizierten Kindertagespflegepersonen gefördert. Sie sind von der Fachaufsicht Kindertagespflege anerkannt und verfügen über eine Pflegeerlaubnis.

Kindertagespflege bietet Ihnen:

  • eine feste Betreuungsperson
  • familienergänzende Erziehung
  • aufwachsen in kleinen Gruppen mit bis zu fünf Kindern je Kindertagespflegeperson
  • liebevolle, individuelle Betreuung in kindgerechten Räumen
  • geregelte Tagesabläufe
  • gesundheitsbewusste Ernährung
  • Rücksichtnahme auf besondere Bedürfnisse der Kinder

Wenn Sie eine Tätigkeit als Kindertagespflegeperson in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aufnehmen möchten, beraten wir Sie gerne.  Für Fragen und Beratungsbedarf stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Beschwerden im Rahmen der Kindertagesförderung

Konstruktive Kritik trägt nicht nur zur eigenen Zufriedenheit bei, sondern hilft auch positive Veränderungen herbeizuführen. Durch Ihr aktives Feedback kann mit Ihnen gemeinsam positive Veränderung bewirkt werden.
Hier finden Sie das Formular für Beschwerden/ Rückmeldungen zur Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder zum Hort.

Besondere Vorkommnisse im Rahmen der Kindertagesförderung

Der Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung hat der zuständigen Behörde unverzüglich Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen, anzuzeigen“ (§ 47 Satz 1 Nr.2 SGB VIII).
Die Meldepflicht dient ausschließlich dem Schutz der betreuten Kinder. Die Intention der Meldepflicht und die damit einhergehende Überprüfung haben immer zum Ziel, den Schutz von Kindern vor Gefahren für ihr Wohl in Kindertageseinrichtungen und Horten sicherzustellen.


Jugendamt
Sachbearbeiterin Fachaufsicht Kindertagesförderung
Grit Kaube
St.-Georg-Straße 109, Haus II
18055 Rostock

Telefon: 0381 381-2515
E-Mail: senden

Jugendamt
Sachbearbeiterin Fachberatung Kindertagesförderung
Susanne Wernicke
St.-Georg-Straße 109, Haus II
18055 Rostock

Telefon: 0381 381-5025
E-Mail: senden

Jugendamt
Sachbearbeiter Fachberatung Kindertagesförderung
Martin Büttner
St.-Georg-Str. 109 Haus II
18055 Rostock

Telefon: 0381 1077
E-Mail: senden

Jugendamt
Sachbearbeiterin Kindertagespflege und Beschwerdemanagement
Wiepke Sophie Wagner
St.-Georg-Straße 109, Haus II
18055 Rostock

Telefon: 0381 381-2517
E-Mail: senden

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