Bauforschung und Bautechnik
Wie bei jeder geplanten Veränderung am Denkmal/ im Denkmalbereich ist zunächst zu prüfen, ob und wie sie den Denkmalwert verändert. Der Denkmalwert ergibt sich aus den Bedeutungskriterien aus dem Denkmalschutzgesetz. Die Denkmalbehörden prüfen, ob eine geplanten Veränderung fachlich genehmigungsfähig ist. Die Prüfkriterien beziehen sich auf den Schutz von Substanz, Erscheinungsbild und Raumwirkung des Denkmals. Sie prüfen am Einzelfall, welche maßgeschneiderten Lösungen am Denkmal möglich sind, mit dem Ziel, eine erhebliche Beeinträchtigung zu vermeiden. Dies gilt natürlich auch für restauratorische Maßnahmen, die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen, die energetische Sanierung, den Aufbau von Solaranlagen.
Hier finden Sie einige Hinweise:
- Anforderungen an die Dokumentation von Denkmalen vor Abbruch mehr
- Brandschutz im Denkmal - konzeptionellen und planerischen Möglichkeiten mehr
- Bauforschung schafft Grundlagen - unverzichtbare Entscheidungsgrundlagen für denkmalpflegerisches Handeln mehr
- Qualitätsstandards für bauhistorische Untersuchungen im Kontext von Sanierungsmaßnahmen mehr
- Dendrochronologische Untersuchungen in der historischen Bauforschung mehr
- Denkmäler und Energiegewinnung durch Photovoltaik in M-V - Planungshinweise mehr
- Denkmalschutz ist Klimaschutz - Vorschläge für eine zukuftsorientierte Nutzung des baukulturellen Erbes und seines klimaschützendes Potentials mehr
- Energetische Ertüchtigung am Baudenkmal - Umsetzung zur denkmalgerechten Umsetzung mehr
- Graffitientfernung und Graffitiprophylaxe an denkmalgeschützten Objekten - mehr
- Holzfenster im Baudenkmal - Hinweise zum denkmalgerechten Umgang mehr
- Hydrophobierungen von mineralischen Oberflächen im Bereich der Denkmalpflege mehr
- Innendämmung am Baudenkmal - Planungs- und Ausführungshinweise mehr
- Instandhaltung von Baudenkmalen und ihrer Ausstattung - Vorsorge - Pflege - Wartung mehr
- Nachhaltigkeit in der Denkmalpflege mehr
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