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Ausblick auf die Entwicklung der Abfallgebühren 2023

Pressemitteilung vom 19.10.2022 - Umwelt und Gesellschaft

Der Bürgerschaft wird im Dezember 2022 die Vierte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen der Abfallentsorgung - die Abfallgebührensatzung (AbfGS) 2023 - zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Die Abfallgebühren für Haushaltungen werden in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock als Behältergebühr und als Abfallverwertungsgebühr berechnet.

Die Behältergebühr ist eine Benutzungsgebühr. Sie ist die Gegenleistung für die Entsorgung von Haus- und Geschäftsmüll (System, Transport und Beseitigung) und die auf die Entsorgung entfallenden anteiligen Leistungen des Vertriebes und der Verwaltung. Maßstab ist das Behältervolumen und die Entleerungshäufigkeit.

Für 2023 ist die Umstellung von degressiven gewichtsbezogenen Behältergebühren auf lineare Volumengebühren geplant. Ziel dieser geplanten Umstellung ist es, vermehrt Anreize für die Abfallvermeidung zu geben. Die Gebühren für die 1.100-Liter-Abfallbehälter werden demnach steigen und die Gebühren für kleinere Zweiradabfallbehälter sinken hingegen.

Neben der geänderten Kalkulationsmethodik (lineare Leistungsgebühr) resultiert die Gebührenerhöhung aus der Kostensteigerung für die Restabfallbehandlung. Die Entsorgungskosten für die angelieferten gemischten Siedlungsabfälle für das Jahr 2023 wurden aufgrund der vertraglich vereinbarten Preisgleitklausel erstmals seit Vertragsbeginn im Jahr 2011 um 12,32 EUR auf 97,20 EUR/t (netto) angepasst. Zudem tragen erhöhte Dieselkraftstoffkosten zur Preissteigerung bei den Entleerungs- und Sammelkosten des Haus- und Geschäftsmülls der Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR GmbH) bei.

Die Abfallverwertungsgebühr ist eine Einheitsgebühr und der Gebührenmaßstab ist die Anzahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen. Die Abfallverwertungsgebühr ist die Gegenleistung für die Entsorgung aller Abfallarten aus Haushaltungen, die der Stadt bei der Vorbereitung zur Wiederverwendung, dem Recycling und der sonstigen Verwertung sowie der hierfür notwendigen Leistungen einschließlich der Recyclinghöfe und der Verwaltung, entstehen. Die Gebühr umfasst Leistungen für die Verwertung der Abfallarten: Sperrmüll, Bioabfälle (nicht bei Eigenkompostierung), Garten- und Parkabfälle (einschließlich Tannenbaumentsorgung), Papier und Pappe, Elektro- und Elektronikschrott, Haushaltsschrott, Problemabfälle, Altpapier sowie für die Betreibung der Recyclinghöfe.

Die Abfallverwertungsgebühren werden im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr steigen. Bei Nutzung der Biotonne erhöht sich die Gebühr um 1,32 EUR auf 50,81 EUR pro Person und bei Durchführung einer Eigenkompostierung um 2,02 EUR auf 37,24 EUR pro Person im Jahr.
Die Erhöhung der Verwertungsgebühr ergibt sich einerseits durch die ausschreibungs- bedingte jährliche Preissteigerung für die Sperrmüllverwertung. Andererseits ist die Erhöhung der Verwertungsgebühr auf die tarifliche Entgelterhöhung der SR GmbH zum 1. Januar 2023, Personalerweiterung und gestiegene Dieselkosten bei der Sammlung der Abfälle zurückzuführen. Mit der vorgesehenen Inbetriebnahme des Recyclinghofs im Stadtteil Toitenwinkel steigen die Abschreibungs- und Zinskosten für die Baukosten mit einer Abschreibungszeit von 15 Jahren entsprechend an. Zugleich tragen erhöhte Investitionskosten für die Neu- und Ersatzbeschaffung von Müllsammelfahrzeugen und Presscontainern im Fuhrpark der SR GmbH zum Kostenanstieg bei.