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Hinweise für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zur Abfuhr der Abfallbehälter unter winterlichen Bedingungen

Pressemitteilung vom 30.11.2022 - Umwelt und Gesellschaft

In der Wintersaison gibt es immer wieder Probleme bei der Abfuhr der Abfallbehälter aufgrund der mangelhaften Ausführung der Schnee- und Eisberäumung bzw. Streupflicht. Oftmals können die Mitarbeiter der Müllabfuhr nur mit hohem Kraftaufwand die Behälter durch Tiefschnee und über vereiste Wege transportieren, um diese zu entleeren. Das führt auch zu einer erhöhten Unfallgefahr für die Mitarbeiter. Das Amt für Umwelt- und Klimaschutz weist deshalb noch einmal auf die Pflichten von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern gemäß aktueller Abfallsatzung und Straßenreinigungssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock hin.

Entsprechend Abfallsatzung § 14 Absatz 3 sind die Abfallbehälter am Abfuhrtag rechtzeitig (d.h. frühestens ab 20 Uhr am Abend vor dem Abfuhrtag und spätestens um 6 Uhr am Entsorgungstag) öffentlich zugänglich an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Verkehrsraum bereitzustellen, sodass die Entsorgungsfahrzeuge an die Aufstellplätze heranfahren können und das Laden und der Abtransport ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust möglich sind.

Gemäß Abfallsatzung § 14 Absatz 6 sind in der Winterperiode die Aufstellplätze und Transportwege zum Entsorgungsfahrzeug durch die Grundstückseigentümerin oder den Grundstückseigentümer von Schnee und Eisglätte zu befreien.

Im § 14 Absatz 9 wird auf Folgendes hingewiesen: Unterbleibt die Entleerung der Abfallbehälter aus einem Grund, den die Anschlusspflichtigen zu vertreten haben, so wird die Entleerung außerhalb der dafür festgelegten Tage nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung gegen Erstattung der dadurch entstehenden Mehrkosten vorgenommen.

Gemäß Straßenreinigungssatzung § 7 Absatz 1 Nr. 5 ist für jedes Hausgrundstück ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,25 m zu räumen und zu streuen. Für den gefahrlosen Behältertransport sind sogar 1,50 m erforderlich.

Um auch in der kalten Jahreszeit eine funktionierende Abfallentsorgung sicherzustellen, wird um Beachtung dieser Hinweise gebeten, denn nur so lässt sich der Winter abfallfrei genießen.