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Immobilienausschreibung Taklerring

Als Eigentümer beabsichtigt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock gegen Gebot das nachstehende, unbebaute Grundstück zu verkaufen.

Lagebezeichnung:
Taklerring in Rostock – Groß Klein

Katasterangaben:
Gemarkung Groß Klein, Flur 2
Flurstück: 89/20
Grundstücksgröße: 8.251 m²

Lage- und Grundstücksangaben:
Das Grundstück befindet sich im Nordwesten Rostocks im Stadtteil Groß Klein, welcher ab 1979 in mehrgeschossiger Plattenbauweise errichtet wurde. Es liegt südlich der Hermann-Flach-Str. 39-44 am Taklerring in unmittelbarer Nähe des dortigen Einkaufszentrums „Klenow Tor“, in dem Einkaufs- und Dienstleistungseinrichtungen als auch Einrichtungen des Gesundheitswesens vorhanden sind.
Auch ein Schulstandort, Sporthallen sowie Jugend- und Freizeiteinrichtungen sind von dem zur Verwertung stehenden Grundstück gut zu erreichen. In der Nähe des Grundstücks befinden sich Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel (S-Bahnhaltestelle Lichtenhagen sowie Bushaltestellen an der A.-Tischbein-Str. und an der Werftallee).
Das Grundstück war seit 1981 mit einer Kindertagesstätte bebaut, die bis zum Jahr 2004 als Grundschule genutzt und nach Aufgabe dieser Nutzung im Jahr 2004 abgebrochen wurde. Zur Verwertung kommt ein erschlossenes, unbebautes Grundstück, welches nach dem Gebäudeabbruch als Grünfläche angelegt wurde und über eine öffentliche Erschließung mit ca. 3 Meter Breite im damaligen Ausbaustandard verfügt.

Eigentümer:
Hanse- und Universitätsstadt Rostock

städtebauliche Situation:
Die wesentlichen Baukörpertypen im Stadtteil Groß Klein sind Zeilen, zu langen Mäandern zusammengefügt, meistens mit 45°-Anbindungen an Nachbargebäude, sowie Punkthäuser.
Städtebaulich muss mit einer geplanten „Mehrfamilienhausbebauung“ eine sich einordnende Ergänzung für die prägende Wohnschlange, die unmittelbar an das Grundstück angrenzt (sechsgeschossige Wohnbebauung, die zu drei Seiten das Grundstück umschließt und sich in Teilbereichen auf vier Geschosse mit Staffelgeschossen reduziert) gefunden werden.

planungsrechtliche Situation und Nutzungsvorgaben:
Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB (Innenbereich) in Verbindung mit § 4 BauNVO (Allgemeines Wohngebiet).
Aufgrund der unmittelbaren Lage im Innenhof einer Wohnschlange soll der Grundstücksverkauf nur zum Zweck der Wohnnutzung als „Mehrfamilienhausbebauung“ erfolgen.
Die punktartige Bebauung kann als in der Höhe untergeordnete Gebäude vier Wohngeschosse und ein städtebaulich zurückgesetztes fünftes Wohngeschoss aufweisen.
Die Gesamthöhe der Gebäude muss 3 Meter unter der Höhe der Gebäude Hermann-Flach- Str. 39-44 liegen. Das mögliche Baufenster ist dem anhängenden Lageplan zu entnehmen. Die Gebäude sind mit mindestens 12 m Abstand südlich und 6 m westlich von dem vorhandenen Weg zu errichten.
Möglich sind Flachdächer bzw. flach geneigte Pultdächer bis max. 10° Dachneigung. Die GRZ liegt bei 0,3 insgesamt mit allen Nebenflächen.

Die nördlich des zur Verwertung stehenden Grundstücks verlaufende, öffentlich gewidmete Verkehrsfläche (Flurstück 89/204) dient der rückwärtigen Erschließung der Wohnschlange Hermann-Flach-Str. 39-44 und Zum Ahornhof 1-5 und ist zudem Fuß- und Radwegeverbindung vom Taklerring zur Straße Zum Ahornhof. Diese Funktion ist bei der Erschließung der zukünftigen Bebauung zu berücksichtigen. Städtebaulich ist die Neubebauung mit ihrer fußläufigen Erschließung an den nördlich vorhandenen Weg anzubinden.
Die notwendigen Stellplätze sind im westlichen Bereich des Grundstücks (siehe anhängenden Lageplan) in einer zweigeschossigen Parkplatzanlage kompakt unterzubringen, um die Versiegelung, die Schallbelastung und die städtebauliche Wirkung im Hof zu minimieren. Das untere Geschoss (Ebene Parken) soll dabei mindestens 1 m unter anstehendem Geländeniveau liegen. Alternativ kann eine Tiefgarage, auch unter den Gebäuden, errichtet werden. Die notwendigen Fahrradstellplätze sind in der Parkplatzanlage oder im Erd- bzw. Kellergeschoss der Wohngebäude einzuordnen.

Die Anbindung der Parkplatzanlage kann direkt vom Taklerring über eine neu zu schaffende Zufahrt oder über die nördlich vorhandene öffentliche Verkehrsfläche in einem Bereich von maximal 55 Metern vom Taklerring aus erfolgen. Bei Neubau einer Zufahrt direkt vom Taklerring sind u.a. die hierdurch entfallenden öffentlichen Pkw-Stellplätze durch den Erwerber des Baugrundstücks (Erbbaurechtsnehmer) zu kompensieren (vorrangig durch Neubau öffentlicher Stellplätze als Ersatz).
Bei einer Zufahrt über die nördlich vorhandene öffentliche Verkehrsfläche ist diese entsprechend der zukünftigen Verkehre auszubauen (Begegnungsfall Pkw-Lkw, Wendeanlage für 3-achsiges Müllfahrzeug). Planung und Ausbau der Erschließungsanlagen sind mit dem Amt für Verkehrsanlagen abzustimmen und zu vereinbaren.
Die Kosten für Planung und Bau sind durch den Erwerber (Erbbaurechtsnehmer) zu tragen.
Beide Anbindungsmöglichkeiten erfordern den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Eine entsprechende Verpflichtung wird im Grundstückskaufvertrag geregelt. Dies gilt auch für alle anderen unter „planungsrechtliche Situation“ genannten Bedingungen. Der Ausschreibungstext wird Bestandteil des Grundstückskaufvertrages.

Bei der Planung des Bauvorhabens sind die Stellplatzsatzung, die Spielplatzsatzung, die Baumschutzsatzung und die Grünflächengestaltungssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu beachten.
Die Anzahl und der Standort der Stellplätze, die Größe und Beschaffenheit der gemäß § 8 (2) LBauO M-V geforderten Spielplatzanlagen sowie die Barrierefreiheit der Wohnungen gemäß § 50 LBauO M-V sind in den Bauantragsunterlagen nachzuweisen.
Zudem ist die Absicherung der Löschwasserversorgung mit dem Brandschutz- und Rettungsamt abzustimmen.
Auf dem Grundstück befinden sich Bäume, die nach § 18 NatSchAG M-V und der Baumschutzsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock geschützt sind. Der vorhandene Baumbestand ist so weit wie möglich zu erhalten.
Das Grundstück ist - entsprechend der städtebaulichen Vorprägung des Ortsteils - nicht einzuzäunen.

Nutzungskonzept:
Im Rahmen der Immobilienausschreibung ist ein aussagefähiges Nutzungskonzept mit Aussagen zur geplanten baulichen Nutzung vorzulegen. In diesem Zusammenhang sollte auch darauf eingegangen werden, für welche Nutzergruppen die Gebäude errichtet werden und welche Wohnungsgrößen sowie –zuschnitte zur Ausführung kommen. Aus Sicht der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist ein gewisser Anteil an geförderten Wohnungen zu schaffen. Dabei ist insbesondere die Zielvorgabe des „Bündnisses für Wohnen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ zu berücksichtigen, dass 30% der jährlichen Wohnungsneubauten als geförderte Mietwohnungen errichtet werden. Der Investor kann hierfür Fördermittel vom Land gemäß der Richtlinie Wohnungsbau Sozial (WoBauSozRL M V) einwerben.
Wünschenswert ist gleichfalls, einen Teil der zur Verfügung stehenden Erdgeschosswohnungen rollstuhlgerecht bzw. behindertengerecht herzustellen.

Belastungen:
Über das Grundstück verlaufen Schmutzwasserleitungen DN 200 Stz sowie Regenwasserleitungen DN 200 Stz und DN 300 Stz. Bei der Bebauung des Grundstücks sind DIN-gerechte Mindestabstände von 2,00 m bei DIN 200 und 3,00 m bei DIN 300 zu den Leitungen einzuhalten. Die Leitungs- und Anlagenrechte sind mittels Dienstbarkeit grundbuchlich gesichert. Diese Dienstbarkeit ist durch den Erwerber (Erbbaurechtsnehmer) zu übernehmen.
Außerdem verlaufen über das Grundstück eine Fernwärmeleitung, Leitungen der Elektroenergieversorgung (0,4 kV-Leitung) und Fernmeldekabel. Der Kanal der Fernwärmeleitung in einem Schutzstreifen von 2,00 m als auch die anderen Leitungen dürfen nicht überbaut werden. Umverlegungskosten sind vom Erwerber zu tragen.
Die grundbuchliche Sicherung der v.g. Leitungen mittels Dienstbarkeit soll demnächst erfolgen bzw. muss der Erwerber des Grundstückes der Stadtwerke Rostock AG auf erste Anforderung hierfür Dienstbarkeiten gewähren. Leitungspläne der Stadtwerke Rostock AG und der NORDWASSER GmbH Rostock liegen vor und können bei Interesse am Erwerb des Grundstückes im Kataster,- Vermessungs- und Liegenschaftsamt, Abt. Liegenschaften, Zimmer 205 eingesehen werden.

Angebotsbedingungen:

  • Mindestgebot: 302,- €/m²
  • Nutzungskonzept
  • schlüssige Finanzierungsdarlegung des Bauvorhabens durch Vorlage entsprechender Nachweise

Die Entscheidung über den Verkauf wird nach Auswertung der eingereichten Bewerbungsunterlagen auf der Grundlage der nachgenannten Vergabekriterien durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock getroffen.

Vergabekriterien:

  1. Höhe des gebotenen Kaufpreises unter Berücksichtigung des eingereichten Nutzungskonzeptes
  2. Finanzierungskonzept für die Gesamtkosten des Bauvorhabens

Für den Verkauf ist ein Beschluss der Gremien der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erforderlich.
Alle im Zusammenhang mit der Veräußerung stehenden Kosten (wie Vertragskosten, Vermessungskosten und anteilige Grundsteuern ab Übernahme) trägt der Käufer.


Interessenten werden gebeten, schriftliche Angebote bis spätestens zum 18.03.2025, es gilt das Datum des Posteingangsstempels, an die

Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Kataster,- Vermessungs- und Liegenschaftsamt
Neuer Markt 1
18050 Rostock

mit der Aufschrift:

Grundstücksangebot!
beschränkte Ausschreibung - AZ: 2332VW010080
Taklerring

zu richten.

Persönlich können Angebote auch im Sekretariat des Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamtes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Holbeinplatz 14, Raum 202 werktags von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr (Freitag bis 13.00 Uhr) oder bis 24.00 Uhr durch Einlegen in den Fristenbriefkasten am Eingang des Dienstgebäudes abgegeben werden.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Das Angebot ist schriftlich, in 2-facher Form abzugeben.

Mit dem Angebot ist von der finanzierenden Bank eine Bonitätsbescheinigung mit folgenden Aussagen zu

  • Dauer der Geschäftsverbindung
  • Allgemeine Beurteilung
  • Kreditbeurteilung


einzureichen.

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock kann innerhalb von 5 Tagen vor Abschluss des Kaufvertrages die Vorlage einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen, unbedingten und unbefristeten Kaufpreiszahlungsbürgschaft (oder eine verbindliche Finanzierungsbestätigung) eines deutschen Kreditinstitutes verlangen.
Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist nicht verpflichtet, irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Für Inhalt oder Richtigkeit der obigen Angaben wird jegliche Haftung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ausgeschlossen. Bei der Immobilienausschreibung handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung VOB und der Unterschwellenvergabeordnung UVgO.
Weitere Auskünfte erteilt das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tel. 0381/3816426 bzw. -6428.


Andy Thom