Neue Gebührensatzung für Straßenreinigung und Winterdienst 2022
Pressemitteilung vom
Vorbehaltlich des Beschlusses der Rostocker Bürgerschaft im November 2021 wird über die Entwicklung der Straßenreinigungsgebühren 2022 informiert. Die 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Holger Matthäus, Senator für Infrastruktur, Umwelt und Bau erläutert: „Für Gesamtkosten von 6,84 Millionen Euro können wir unsere Stadt sauber halten und einen ansprechenden Winterdienst gewährleisten. Leichte Steigerungen der Gebühren gibt es durch verstärkte kleinteilige Reinigungsleistungen im Stadtgebiet.“
Die Straßenreinigungsgebühren werden von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Inanspruchnahme der öffentlichen Straßenreinigung erhoben, soweit die Reinigungspflicht nicht auf die Grundstückseigentümer bzw. auf die zur Nutzung Berechtigten übertragen worden ist. Die Straßenreinigung umfasst die allgemeine Säuberung der Straßen, sowie die Schneeräum- und Streupflicht. Weitere Informationen sind in der Straßenreinigungssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nachzulesen.
Im Jahr 2022 werden die Straßenreinigungsgebühren für die Einwohnerinnen und Einwohner der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in allen Reinigungsklassen zwischen 3,8 und 10,6 Prozent steigen.
Die Gebührensteigerungen resultieren im Wesentlichen aus notwendigen Leistungserweiterungen in den Bereichen Straßenreinigung und Gehwegreinigung. So wurde zum Beispiel die Beauftragung der Leistungsart Wildwuchsbeseitigung deutlich erhöht, da die hierfür bislang beauftragten Ressourcen nicht mehr ausreichten. Weiterhin trugen gestiegene Personalkosten aufgrund tariflicher Anpassungen sowie die Senkung des kommunalen Anteils zur Gebührensteigerung bei. Im kommunalen Anteil kommt der Zuschuss der Stadt Rostock als öffentliches Interesse, im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde, zum Ausdruck. Dieser wurde im Rahmen des gebührenrechtlich zulässigen, in den letzten drei Kalkulationszeiträumen von bislang 33 auf 29 Prozent gesenkt. 70 Prozent aller Gebührenpflichtigen wohnen in Straßen der Reinigungsklasse 6, in denen eine Gebührensteigerung von 5,6 Prozent kalkuliert wurde.
Hierzu zwei Beispiele für Straßen der Reinigungsklasse 6:
Für eine Familie, die in einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus mit zehn Mietparteien wohnt, ergibt sich eine Gebührensteigerung um durchschnittlich drei Euro pro Jahr. Bei einem Einfamilienhaus mit 600 Quadratmetern Grundstück beträgt die Gebührensteigerung rund 14 Euro pro Jahr.
Bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr wurden Gebührenüberschüsse aus der Nachkalkulation der Jahre 2019/2020 in Höhe von 30.335 Euro gebührenmindernd angerechnet.