Zwischen 1999 und 2001 ausgestellte Führerscheine jetzt umtauschen
Die nächste Frist für den Pflichtumtausch der Führerscheine steht bald an. Bis zum 19. Januar 2026 müssen die nächsten, bisher unbefristeten Führerscheine in einen neuen befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht sein. Betroffen sind alle Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber, deren Führerscheine zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Die Rostockerinnen und Rostocker, die über einen entsprechenden Führerschein verfügen, sollten daher schnell den Umtauschantrag ausfüllen und mit den erforderlichen Unterlagen an die Führerscheinstelle senden.
Für Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber ab dem Geburtsjahrgang 1953, die noch einen Papierführerschein haben, ist die Frist zum Umtausch bereits am 19. Januar 2025 abgelaufen, so dass die entsprechenden Führerscheine ungültig sind. Um die Gefahr einer Ordnungswidrigkeitsanzeige zu minimieren, sollten Betroffene daher schnellstmöglich den Umtausch beantragen.
Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.