Versteigerung von Fundsachen über das Internet
Meldung vom
Die Stadt Rostock wird Fundsachen, an denen innerhalb der gesetzlichen Frist weder von rechtmäßigen Eigentümern noch von Findern Eigentumsansprüche geltend gemacht worden sind, erstmalig über das Internet im folgenden Zeitraum versteigern lassen:
durchgehend ab 1. Juli 2021, 19 Uhr bis spätestens 10. Juli 2021, 19 Uhr.
Unter den Hammer kommen u.a.: Fahrräder, Handys, Fotoapparate, Schmuck, Uhren, Bekleidung, Schirme, Lautsprecher, Bücher, Roller, Taschen, Fernglas, Kopfhörer, Schreibmaschine. Die Fundsachen werden ab 3. Juni 2021 im Internet Portal unter www.rostock.de/fundbuero in einer Vorschau angeboten und zum oben genannten Versteigerungszeitraum versteigert. Die Empfangsberechtigten werden gemäß § 980 BGB aufgefordert, ihre Rechte bis zum 30. Juni 2021 beim Stadtamt, Fundbüro, geltend zu machen.
Andreas Bechmann
komm. Leiter des Stadtamtes