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Rostocks Straßen sollen sicherer und leiser werden: Tempo 30-Untersuchung für die Innenstadt

Pressemitteilung vom 16.11.2022 - Wirtschaft und Verkehr

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock treibt die Entwicklung zu einer zukunftsfähigen, nachhaltigen und lebenswerten Stadt weiter voran. Stadtverträglichere Geschwindigkeiten auf den Straßen können dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Sie verbessern den Verkehrsfluss und verringern Lärm, Luftschadstoffe und Unfallgefahren, insbesondere zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmenden auf dem Fahrrad oder zu Fuß. Außerdem tragen sie zum Klimaschutz und zur Nutzbarkeit städtischer Räume bei. Bisherige Erfahrungen zeigen daher, dass Tempo 30 die Lebens- und Aufenthaltsqualität in unseren Städten nachhaltig erhöht.

Das Thema beschäftigt aktuell sehr viele Städte in Deutschland. In der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ haben sich inzwischen über 300 Kommunen zusammengeschlossen. Sie fordern unter anderem, dass sie ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten (www.lebenswerte-staedte.de). Vielleicht wird auch Rostock Teil dieser Initiative.

Auch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschäftigt sich momentan mit einer möglichen Erweiterung der bestehenden Tempo 30-Abschnitte in ihrem Haupt- und Nebenstraßennetz. Sie muss dabei berücksichtigen, dass die Anordnung von Tempo 30 dem Straßenverkehrsrecht unterliegt. An Hauptverkehrsstraßen ist Tempo 30 nur möglich, wenn bestimmte Anordnungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel der Schutz sensibler Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen, Pflegeheime etc., die Beseitigung einer Gefährdungslage des Radverkehrs und der Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm. In Nebenstraßen besteht zudem die Möglichkeit, Tempo-30-Zonen einzurichten.

Eine aktuelle Untersuchung der Hanse- und Universitätsstadt wird klären, ob, wo und wie dies in der Rostocker Innenstadt sinnvoll und möglich ist. In einem ersten Schritt wird geprüft, an welchen Straßenabschnitten eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h möglich ist. Dazu werden alle in Frage kommenden Anordnungsgründe systematisch planerisch und rechtlich bewertet und abgewogen. Die Untersuchung berücksichtigt sowohl die Vorteile einer Tempo-30-Anordnung als auch mögliche Nachteile, die zum Beispiel durch Schleichverkehre im Nebennetz oder längere Fahrzeiten bei Bus und Bahn entstehen können.

Im Ergebnis wird ein Konzept vorliegen, dass die Qualität der Rostocker Innenstadt weiter erhöht, ohne das wesentliche Nachteile für den fließenden Verkehr entstehen. Dazu wird Anfang kommenden Jahres ausführlich berichtet.