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Schließung der Verwaltungsgebäude des Amtes für Jugend Soziales und Asyl

Pressemitteilung vom 07.01.2022 - Rathaus

Die Räumlichkeiten des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl sind aufgrund des dynamischen Pandemiegeschehens ab Montag, 10. Januar 2022, für den Besucherverkehr grundsätzlich geschlossen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind telefonisch, per E-Mail unter jugendamt@rostock.de oder sozialamt@rostock.de sowie nach vorheriger telefonischer Terminabstimmung unter Tel. 0381 381-5000 in dringenden sowie unabweisbar notwendigen Angelegenheiten auch persönlich erreichbar.

Alle Kundinnen und Kunden, die beabsichtigen, die Räumlichkeiten des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl nach einer telefonischen Terminvergabe zu betreten, haben die 3-G-Regelung zu beachten. Ein Einlass erfolgt somit nur mit einem entsprechenden Nachweis darüber, dass man geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet ist. In den jeweiligen Verwaltungsgebäuden des Amtes wird der Einlass über den Wachdienst erfolgen. Unter Umständen kann es daher zu Wartezeiten kommen. Die Gebäude sind ausschließlich mit Mund-Nase-Schutz und nur über den jeweiligen Haupteingang zu betreten. Die Anzahl an Begleitpersonen muss auf das Notwendigste reduziert werden, da die Wartebereiche begrenzte Kapazitäten haben. Dabei appelliert das Amt an alle Kundinnen und Kunden, bei Erkrankungssymptomen wie Fieber, trockenem Husten oder Halsschmerzen, Termine nicht wahrzunehmen.

Von der persönlichen Übergabe von Postsendungen sollte abgesehen werden. Es befinden sich Postkästen für Briefsendungen vor den jeweiligen Gebäuden.