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Öffentliche Toilettenanlagen

Öffentliche Sanitäranlagen sind notwendiger Bestandteil der Infrastruktur der Hansestadt mit ihrer touristischen Ausrichtung. Die Stadt nimmt mit dem Betrieb dieser Anlagen entsprechend der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern Aufgaben der Daseinsvorsorge wahr.

Aktuell werden durch das Amt für Umweltschutz 21 öffentliche Toilettenanlagen bewirtschaftet. In der Regel werden Dienstleistungsunternehmen mit der Reinigung und Instandhaltung der Anlagen beauftragt. Lokale Schwerpunkte sind die Rostocker Innenstadt und das Seebad Warnemünde.

Für die Benutzung der öffentlichen Sanitäranlagen ist auf der Grundlage des Beschlusses der Rostocker Bürgerschaft vom 9. April 2008 ein Benutzungsentgelt zu entrichten. Das Entgelt wird in Abhängigkeit von der Ausstattung erhoben:

  • Entgeltfreiheit für die Trockentoiletten
  • 50 Cent für die manuell bewirtschafteten Anlagen
  • 60 Cent für die vollautomatischen Anlagen der Wall GmbH

Ziele der Bewirtschaftung der öffentlichen Sanitäranlagen durch das Amt für Umweltschutz sind:

  • die Verbesserung der technischen und hygienischen Qualitätsstandards einschließlich der Erweiterung der Barrierefreiheit,
  • die Erhöhung der Kundenfreundlichkeit und somit der Nutzerzahlen
  • die Erhöhung der Kostendeckungsgrade und damit der Wirtschaftlichkeit der Anlagen,
  • die Optimierung der Ressourcenverbräuche mithilfe des Umweltmanagements.

Barrierefreiheit

Mehr als 60% der Toilettenanlagen des Amtes für Umweltschutz verfügen bereits über eine barrierefreie WC- oder TC-Kabine. Die barrierefreien Anlagen sind mittels "Euro-WC-Schlüssels" des CBF Darmstadt e.V. zugänglich.

Diesen europaweit verwendbaren Schlüssel erhalten Sie direkt beim

CBF Darmstadt e.V.
Pallaswiesenstraße 123a
64293 Darmstadt
Tel.: 06151-81 22 15, Fax: 06151-81 22 81
Mail:  bestellung@cbf-darmstadt.de

Der Schlüssel soll ausschließlich an Menschen ausgehändigt werden, die auf die behindertengerechten Toiletten angewiesen sind (z.B. Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen aG, B, H oder BL). Die genauen Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Informationen des CBF.

Störungen und Schäden

Für den Fall von Störungen an den Münzautomaten und Schäden befindet sich an jeder Anlage ein Hinweisschild mit der Adresse und der Rufnummer des verantwortlichen Dienstleistungsunternehmens, die über ihren Bereitschaftsdienst jederzeit erreichbar sind.

Auskünfte werden auch von der zuständigen Sachbearbeiterin im Amt für Umweltschutz erteilt.

Bestehendes Versorgungsnetz

Zum Saisonbeginn wird jährlich die Übersicht „Standorte öffentlicher Toiletten" der aktuell in der Hansestadt Rostock betriebenen öffentlichen Toilettenanlagen abgestimmt. Diese enthält abschließend die kommunal verwalteten und teilweise die privat betriebenen Anlagen. Die Übersicht ist im Amt sowie mittels unten aufgeführten Links einzusehen.

In Zusammenarbeit mit der Tourismuszentrale werden die Erfahrungen bei der Bewirtschaftung ausgetauscht und Schwerpunktobjekte festgelegt.

Für die bestehenden Anlagen werden detaillierte Kennzahlen erhoben, die Aufschluss über die Kundenzahlen, den Verbrauch und Schäden geben. 

Methodischer Leitfaden zur Standortfindung öffentlicher Toilettenanlagen

Der nun vorliegende Leitfaden betrachtet im Gegensatz zu dem Bedarfskonzept der Stadt aus dem Jahr 2017 das gesamte Stadtgebiet. Ein ausschlaggebender Grund hierfür ist unter anderem die Ausweitung der Kurabgabe auf das gesamte Stadtgebiet, welche die Entgeltpflicht an öffentlichen Bedürfnisanstalten ablöste.

Unter diesem Gesichtspunkt muss die Stadt eine flächendeckende Versorgung durch Bedürfnisanstalten sowohl für Gäste als auch für die Bevölkerung Rostocks gewährleisten können. Insbesondere der ältere Teil der Bevölkerung ist auf eine gesamtstädtische Versorgung angewiesen, da zu weite Wegstrecken in hohem Alter kaum noch zu bewältigen sind und der Maximalabstand von 500 m zur nächsten Bedürfnisanstalt daher für zentrale Anziehungspunkte nicht überschritten werden sollte.

Zum Leitfaden