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Wasserwirtschaftliche Anlagen

Anlagen, die dem Ableiten, Durchleiten, Zurückhalten oder Speichern von Wasser dienen, aber auch solche der Wasserversorgung und -entsorgung sind wasserwirtschaftliche Anlagen.

Das Amt für Umweltschutz ist für diejenigen Anlagen zuständig, die im Zusammenhang mit Gewässern zweiter Ordnung stehen. Dazu zählen verrohrte Gewässer, Staue/Wehre, Deiche und Schöpfwerke.

Das Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) regelt im § 62, dass der Betrieb solcher Anlagen in den Bereich der Gewässerunterhaltung fällt. Damit zeichnet der Wasser- und Bodenverband "Untere Warnow - Küste" (WBV) für diese Aufgabe verantwortlich.

Schöpfwerke

Schöpfwerke (vgl. Pumpwerke) sind wasserwirtschaftliche Anlagen, die betrieben werden, um Wasser u.a. aus einem Gewässer von einem unteren auf ein oberes Niveau zu befördern. Danach fließt es selbständig über das natürliche Gefälle weiter.

Auf dem Territorium der Hansestadt Rostock sind es mehr als ein Dutzend Gräben und Bäche, die in die Unterwarnow münden. Der größte Teil dieser Wasserläufe sind durch den Menschen gestaltet worden. Die Uferbereiche der Gewässer werden intensiv genutzt und die Gewässer selbst wurden verändert.
Wichtigen Gewässern wie dem Laakkanal oder dem Schmarler Bach fehlt heute die Möglichkeit, das Einzugsgebiet im natürlichen Gefälle zu entwässern.

Rostock verfügt gegenwärtig über 8 Schöpfwerke und liegt außerdem teilweise im Einzugsgebiet des Schöpfwerkes für den Stromgraben in Graal-Müritz. Insgesamt werden etwas mehr als 35% der Fläche Rostocks über diese Schöpfwerke entwässert, was der Fläche von 6.430 ha entspricht.
Schöpfwerke und deren Einzugsgebiete auf dem Territorium der Stadt Rostock sind:

- Schöpfwerk Laakkanal in Warnemünde/ Groß Klein – ca. 930 ha

- Schöpfwerk Schmarler Bach in Groß Klein – ca. 1.230 ha

- Schöpfwerk Klostergraben in Schmarl – ca. 220 ha

- Schöpfwerk Schwanenteichgraben in Reutershagen – ca. 80 ha

- Schöpfwerk Carbäk am Otternsteig – ca. 4 ha

- Schöpfwerk Hechtgraben in Gehlsdorf – ca. 770 ha

- Schöpfwerk Peez – ca. 60 ha

- Schöpfwerk Stuthof– ca. 330 ha

- Schöpfwerk Stromgraben in Graal – Müritz – ca. 2810 ha

Staue und Wehre

Staue und Wehre dienen der Regulierung des Wasserspiegels im Gewässer. Mit ihrer Hilfe wird zum Beispiel ein Austrocknen von Mooren verhindert oder auch Wasser zum Schutz vor Hochwasser im Oberlauf eines Gewässers zurückgehalten.

Der Wasser- und Bodenverband unterhält 23 Staubauwerke im Gebiet der Hansestadt.
Das Amt für Umweltschutz unterhält 1 Wehr am Bleichergraben.


Verrohrungen

In den vergangenen Jahrzehnten wurden viele Gewässer, meistens aus Gründen der Landbewirtschaftung, in Abschnitten verrohrt.
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass Verrohrungen mehr Nachteile als Vorteile für den Wasserhaushalt und die Hochwassersicherheit bringen. Aus diesem Grund wird bei jeder Gewässerausbaumaßnahme auch eine Entrohrung angestrebt.

Der Wasser- und Bodenverband unterhält ca. 34 km an verrohrten Gewässerabschnitten im Gebiet der Hansestadt.

Deiche

Deiche sind Längsbauwerke, die dem Hochwasserschutz dienen. Wir unterscheiden Binnendeiche und Außendeiche.

Binnendeiche werden im Binnenland, in der Regel an Fließgewässern, angelegt. Sie schützen vor Hochwasserwellen aus dem Landesinneren sowie vor Überschwemmungen aus Rückstauerscheinungen durch Sturmflutereignisse in der Ostsee.
Auf dem Territorium Rostocks werden die Deiche an den Gewässern zweiter Ordnung durch den WBV gepflegt.
Dazu zählen zwei Deiche am Otternsteig (Siedlung und Kleingartenanlage), welche vor der Carbäk schützen sowie die Deichanlage am Schöpfwerk Peez.

Die Außendeiche schützen vor Sturmfluten der Ostsee. Diese Anlagen werden vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) unterhalten.

Weitere Informationen zum Thema finden sie unter dem Menüpunkt "Hochwasserschutz