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Fundsachenversteigerung

Fundgegenstände, die innerhalb eines halben Jahres nicht vom Eigentümer bzw. vom Finder abgeholt wurden, für die kein Eigentümer ermittelt werden konnte oder für die der Finder seinen Anspruch nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht geltend gemacht hat, werden vernichtet, gespendet bzw. in einer öffentlichen Fundsachenauktion versteigert. Es wird mindestens jährlich eine öffentliche Versteigerung von Fundsachen im Rahmen einer Online-Auktion durchgeführt.

Die Stadt Rostock wird Fundsachen, an denen innerhalb der gesetzlichen Frist weder von rechtmäßigen Eigentümern noch von Findern Eigentumsansprüche geltend gemacht worden sind, über das Internet im folgenden Zeitraum versteigern lassen:

              durchgehend vom 24. August 2023, 19:00 Uhr bis spätestens 3. September 2023, 19:00 Uhr.

Unter den Hammer kommen u.a.:

Fahrräder, Handys, Schmuck, Uhren, Schirme, Lautsprecher,  Roller, Kopfhörer, Bekleidung.

Die Fundsachen können ab dem 27. Juli 2023 im Internet in der Online Fundsachen-Auktionund am 22. August 2023 vor Ort besichtigt werden.

Zu beachten ist, dass, wie bei herkömmlichen Vor-Ort-Versteigerungen von Fundsachen, die Gegenstände weder auf Funktionalität noch Beschädigung geprüft werden. Es wird weder eine Garantie noch Gewährleistung gegeben. Ein Umtausch oder Rücktritt vom Kauf ist nicht möglich.

Die Empfangsberechtigten werden gemäß § 980 BGB aufgefordert, ihre Rechte bis zum 23. August 2023 beim Stadtamt, Fundbüro geltend zu machen.