Gewerbedateiauskunft
Geänderte Kontaktmöglichkeiten!
Derzeit gelten nachfolgende abweichende Kontaktmöglichkeiten in den einzelnen Bereichen der Stadtverwaltung. An Feiertagen entfallen die Kontaktmöglichkeiten. Kurzfristige Änderungen vorbehalten. Gewerbeangelegenheiten, Kommunaler Ordnungsdienst
Tel. . 0381 381-3398
Eine telefonische Terminvereinbarung ist möglich.
E-Mail: gewerbe@rostock.de
Öffentlichen Stellen, soweit sie als öffentlich-rechtliche Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen, und nicht-öffentlichen Stellen dürfen gemäß § 14 Abs. 8 Gewerbeordnung (GewO) aus der Gewerbeanzeige Name, betriebliche Anschrift und angezeigte Tätigkeit des Gewerbetreibenden übermittelt werden, soweit der Gewerbetreibende nicht widersprochen hat; in diesem Fall hat der Auskunftsbegehrende ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Daten glaubhaft zu machen. Die Übermittlung weiterer Daten aus der Gewerbeanzeige ist zulässig, wenn der Auskunftsbegehrende ein rechtliches Interesse, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft macht und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt.
Unterlagen:
formloser Antrag mit Nachweis bzw. Glaubhaftmachung des berechtigten oder rechtlichen Interesses
Gebühren:
einfache Auskunft: | 11,00 EUR |
erweiterte Auskunft: | 25,00 EUR |