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Gewerbezentralregisterauskunft

Gewerbezentralregisterauskunft für natürliche Personen

Geänderte Kontaktmöglichkeiten!

Derzeit gelten nachfolgende abweichende Kontaktmöglichkeiten in den einzelnen Bereichen der Stadtverwaltung. An Feiertagen entfallen die Kontaktmöglichkeiten. Kurzfristige Änderungen vorbehalten. Gewerbeangelegenheiten, Kommunaler Ordnungsdienst

Tel. . 0381 381-3398
Eine telefonische Terminvereinbarung ist möglich.
E-Mail: gewerbe@rostock.de

Der Antrag auf Ausstellung einer Gewerbezentralregisterauskunft wird von der Meldebehörde an das Bundeszentralregister zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Die Beantragung einer Gewerbezentralregisterauskunft durch das Bundeszentralregister muss persönlich erfolgen. Ist dies nicht möglich, kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, auf dem die Unterschrift beglaubigt ist.

Unterlagen:

Personalausweis oder Pass

Gebühren:

13,00 EUR

Fristen:

Es gibt keine Fristen zu beachten.


Gewerbezentralregisterauskunft für juristische Personen

Das Gewerbezentralregister in Bonn erfasst Verstöße gegen die Gewerbeordnung (§ 149 Abs. 2 GewO). In das Gewerbezentralregister einzutragende Entscheidungen können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen und Personengesellschaften betreffen. Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für natürliche Personen ist in der Einwohnermeldestelle des Wohnsitzes zu beantragen. Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen und Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen sind, ist in der Gewerbemeldestelle des Hauptsitzes oder der Zweigniederlassung der Firma zu beantragen.

Unterlagen:
Formloser Antrag per Post, per Fax, per E-Mail

Gebühr:
13,00 EUR

Fristen:
Da die Bearbeitungszeit in Bonn ca. zehn Tage dauert, ist der Antrag entsprechend rechtzeitig zu stellen.

Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern

Dienstleistung