Dienstleistungen A-Z
Dienstleistungen mit "E"
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Europäischer Feuerwaffenpass: Verlängerung beantragen
Wenn Sie Ihr Europäischer Feuerwaffenpass abläuft, müssen Sie diesen verlängern lassen. Zur Dienstleistung
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Europawahl durchführen
Wie die Europawahl durchgeführt wird, erfahren Sie hier. Zur Dienstleistung
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Europawahl: Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen
Wenn das Wählerverzeichnis zur Europawahl falsche Angaben enthält, können Sie diese korrigieren lassen. Zur Dienstleistung
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Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger beantragen
Als in Deutschland lebende Unionsbürgerin oder lebender Unionsbürger können Sie an der Europawahl teilnehmen, wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Zur Dienstleistung
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Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die aus dem Ausland zurückgekehrt sind, beantragen
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wahlberechtigt sind und aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren, können Sie sich in das Wählerverzeichnis zur Europawahl eintragen lassen, falls die Voraussetzungen für eine Eintragung von Amts wegen nicht erfüllt sind. Zur Dienstleistung
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Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Ausland leben, beantragen (einschließlich Wahlschein)
Für die Europawahl können Sie sich als Deutsche oder Deutscher auch ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie im Ausland leben. Zur Dienstleistung
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Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Inland leben, beantragen
Für die Europawahl werden Sie als Deutsche oder Deutscher von Amts wegen oder auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen. Zur Dienstleistung
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Europawahl: Von der Teilnahme ausschließen
Sie können von der Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden. Zur Dienstleistung
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Europawahl: Wählbarkeit feststellen
Sie können sich zur Europawahl selbst zur Wahl stellen. Dies ist unter anderem an Ihre Wählbarkeit geknüpft. Zur Dienstleistung
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Europawahl: Wahlergebnis feststellen
Wie das Ergebnis einer Europawahl festgestellt wird, erfahren Sie hier. Zur Dienstleistung
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Europawahl: Wählerverzeichnis einsehen
Sie können das Wählerverzeichnis zur Europawahl einsehen. Zur Dienstleistung
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Explosionsgefährliche Stoffe: Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz beantragen
Wenn Sie mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder mit diesen handeln möchten, benötigen Sie einen Befähigungsschein. Näheres erfahren Sie hier. Zur Dienstleistung
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Explosionsgefährliche Stoffe: Befreiung von der Erlaubnispflicht zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr beantragen
Wenn Sie im gewerblichen Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder verkehren wollen und für die selbigen Tatbestände bereits eine Erlaubnis nach § 21 Waffengesetz... Zur Dienstleistung
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Explosionsgefährliche Stoffe: Bestellung einer verantwortlichen Personen nach dem Sprengstoffgesetz anzeigen
Die schriftliche Bestellung einer verantwortlichen Person ist der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Person muss einen gültigen Befähigungsschein für den Umgang mit Sprengstoff besitzen. Zur Dienstleistung
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Explosionsgefährliche Stoffe: Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr beantragen
Sie möchten gewerblich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder diese verbringen (transportieren)? Dann benötigen Sie hierzu eine Erlaubnis von der örtlichen Sprengstoffbehörde.  Zur Dienstleistung
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Explosionsgefährliche Stoffe: Lagergenehmigung für die nicht gewerbsmäßige Nutzung beantragen
Grundsätzlich ist für die Aufbewahrung von explosionsgefährlichen Stoffen eine Genehmigung nach dem Sprengstoffgesetz notwendig. Zur Dienstleistung
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Explosionsgefährliche Stoffe: Sprengung anzeigen
Die Person, die für eine Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen verantwortlich ist, hat die Sprengung der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Sie muss Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz sein. Zur Dienstleistung
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Explosionsgefährliche Stoffe: Umgang und Verkehr anzeigen
Der beabsichtigte Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F1 und F2 ist der zuständigen Behörde mindestens 14 Tage vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen. Wenn jährlich wiederkehrend pyrotechnische Gegenstände verkauft werden, reicht die einmalige Anzeige aus. Zur Dienstleistung
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