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Lebenslage 2.2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben


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Folgende Leistungen wurden zum Thema 2.2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gefunden:


  • Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf beantragen

    Wenn Ihre Beschäftigten wegen einer Behinderung besondere Unterstützung bei der Ausbildung oder im Beruf benötigen, können Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber Arbeitshilfen beantragen.

    Zur Dienstleistung

  • Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf beantragen

    Wenn Ihre Beschäftigten wegen einer Behinderung besondere Unterstützung bei der Ausbildung oder im Beruf benötigen, können Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber Arbeitshilfen beantragen.

    Zur Dienstleistung

  • Berufliche Bildung für Menschen mit Behinderungen beantragen, die voll erwerbsgemindert sind

    Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung derzeit nicht mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten können, können Sie eine Förderung in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter bekommen.

    Zur Dienstleistung

  • Berufsausbildungsbeihilfe beantragen

    Wenn Sie während Ihrer Ausbildung nicht bei Ihren Eltern wohnen, können Sie Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, um so Ihre Lebenshaltungskosten zu decken.

    Zur Dienstleistung

  • Förderung für Menschen mit Behinderungen beantragen, die eine Weiterbildung absolvieren möchten

    Wenn Sie eine Weiterbildung machen möchten und Sie aufgrund Ihrer Behinderungen besondere Unterstützung oder Hilfen brauchen, können Sie die Weiterbildung in einem Betrieb oder einer Einrichtung machen, die auf Ihre speziellen Bedürfnisse eingerichtet ist.

    Zur Dienstleistung

  • Kostenerstattung für Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen beantragen

    Wenn Ihr Betrieb Menschen mit Behinderungen im Rahmen einer Probebeschäftigung befristet einstellen will, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Personalkosten für maximal 3 Monate erstattet bekommen.

    Zur Dienstleistung

  • Kostenübernahme bei Teilnahme an einer Arbeitserprobung oder Abklärung der beruflichen Eignung bekommen

    Damit Menschen mit Behinderungen Unterstützung bei der Arbeitsmarkt-Eingliederung bekommen können, muss unter Umständen vorab ihre berufliche Eignung festgestellt oder eine Arbeitserprobung durchgeführt werden. Die Agentur für Arbeit übernimmt die individuellen Teilnahmekosten.

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