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Lebenslage 6. Fort- und Weiterbildung


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Folgende Leistungen wurden zum Thema 6. Fort- und Weiterbildung gefunden:


  • Anerkennung einer Weiterbildungsbezeichnung für die Berufsbezeichnung als Tierarzt beantragen

    Die Anerkennung einer Fachgebiets- oder Zusatzbezeichnung muss nach Abschluss der vorgeschriebenen Weiterbildung bei der Landestierärztekammer beantragt werden. Dem Antrag auf... Zur Dienstleistung

  • Anerkennung eines Lehrgangs zur Schulung von Gefahrgutbeauftragten beantragen

    Möchten Sie Schulungen für Gefahrgutbeauftragte durchführen, müssen Sie als Schulungsveranstalter durch die örtlich zuständige IHK anerkannt werden.

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  • Förderung der technischen und betriebswirtschaftlichen Fortbildung der Meister und Gesellen beantragen

    Sie möchten sich in Ihrem handwerklichen Beruf weiterentwickeln? Informieren Sie sich hier über Fortbildungsmöglichkeiten.

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  • Fortbildungsprüfung nach BBiG anmelden

    Wenn Sie eine höherqualifizierende Berufsbildung erlangen möchten, müssen Sie dafür eine Fortbildungsprüfung ablegen.

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  • Fortbildungsprüfung nach BBiG beurkunden lassen

    Wenn Sie Ihre Fortbildung mit einer Prüfung abgeschlossen haben, erhalten Sie ein Abschlusszeugnis.

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  • Umschulungsprüfung in dualen Ausbildungsberufen ablegen

    Sie schließen Ihre Umschulung mit der Umschulungsprüfung ab. Sie weisen mit bestandener Abschlussprüfung Ihre berufliche Handlungsfähigkeit in einem bestimmten Beruf nach.

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  • Umschulungsverhältnis anzeigen

    Vor Beginn einer Umschulung müssen Sie als umschulende Stelle diese Maßnahme bei der zuständigen Stelle anzeigen. Bei vergleichbaren Prüfungsnachweisen kann der Prüfling durch die zuständige Stelle von einzelnen Prüfungsbestandteilen befreit werden.

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  • Weiterbildungsprüfung ablegen

    Nach einer beruflichen Erstqualifikation können Sie durch die Teilnahme an einer Fortbildungsprüfung einen weiteren bundesweit anerkannten Abschluss der beruflichen Bildung erwerben.

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