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Lebenslage 1. Einreise und Aufenthalt


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Folgende Leistungen wurden zum Thema 1. Einreise und Aufenthalt gefunden:


  • Aufenthaltsrecht für Au-pair-Beschäftigte (EU)

    Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sowie von Island, Liechtenstein, Norwegen benötigen für eine Au-pair-Beschäftigung keine Erlaubnis. Ähnliches... Zur Dienstleistung

  • Ausländerbeschäftigung bis 90 Tage im Rahmen von Werklieferverträgen melden

    Wenn Sie als ausländische Firma im Rahmen von Werklieferungsverträgen für kurze Zeit ausländische Arbeitskräfte für Montage- und Demontagearbeiten nach Deutschland entsendet n möchten, müssen Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen vorab der Bundesagentur für Arbeit melden.

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  • eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen

    Wenn Sie Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union sind oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, können Sie eine eID-Karte beantragen, um sich online ausweisen zu können.

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  • Krisenvorsorgeliste ELEFAND

    Deutsche, die sich – auch kurzzeitig – im Ausland aufhalten, können sich über das Internet in die Krisenvorsorgeliste eintragen. Dadurch können sie in Krisen- und sonstigen... Zur Dienstleistung

  • Verpflichtungserklärung abgeben

    Wenn Sie einem ausländischen Gast oder mehreren ausländischen Gästen den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen wollen, können Sie sich dazu verpflichten, für seinen oder ihren Lebensunterhalt aufzukommen.

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