Lebenslage 1. Einreise und Aufenthalt
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Folgende Leistungen wurden zum Thema 1. Einreise und Aufenthalt gefunden:
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Aufenthaltsrecht für Au-pair-Beschäftigte (EU)
Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sowie von Island, Liechtenstein, Norwegen benötigen für eine Au-pair-Beschäftigung keine Erlaubnis. Ähnliches... Zur Dienstleistung
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Ausländerbeschäftigung bis 90 Tage im Rahmen von Werklieferverträgen melden
Wenn Sie als ausländische Firma im Rahmen von Werklieferungsverträgen für kurze Zeit ausländische Arbeitskräfte für Montage- und Demontagearbeiten nach Deutschland entsendet n möchten, müssen Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen vorab der Bundesagentur für Arbeit melden.
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eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen
Wenn Sie Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union sind oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, können Sie eine eID-Karte beantragen, um sich online ausweisen zu können.
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Krisenvorsorgeliste ELEFAND
Deutsche, die sich – auch kurzzeitig – im Ausland aufhalten, können sich über das Internet in die Krisenvorsorgeliste eintragen. Dadurch können sie in Krisen- und sonstigen... Zur Dienstleistung
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Verpflichtungserklärung abgeben
Wenn Sie einem ausländischen Gast oder mehreren ausländischen Gästen den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen wollen, können Sie sich dazu verpflichten, für seinen oder ihren Lebensunterhalt aufzukommen.
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