Zu Ihrer Suche nach "*" wurden 1644 Dienstleistungen gefunden
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Alleinerbschein einziehen
Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die im Erbschein ausgewiesenene erbende Person nicht die wirkliche Erbin bzw. der wirkliche Erbe ist, kann der Erbschein wieder eingezogen werden. Zur Dienstleistung
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Alleinerbschein beantragen
Wenn Sie nach gesetzlicher Erbfolge Alleinerbin oder Alleinerbe sind, können Sie zum Nachweis Ihrer Erbenstellung einen Alleinerbschein beim Nachlassgericht beantragen. Zur Dienstleistung
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Alkopopsteuer Erhebung
Wenn Sie Alkopops herstellen oder einführen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Alkopopsteuer und zusätzlich Alkoholsteuer bezahlen. Zur Dienstleistung
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Alkoholsteuer bezahlen
Wenn Sie Alkohol oder alkoholhaltige Waren herstellen oder einführen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Alkoholsteuer bezahlen. Zur Dienstleistung
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Alkoholsteuer beim Abfindungsbrennen bezahlen
Wenn Sie Alkohol in sogenannten Abfindungsbrennereien herstellen, müssen Sie Alkoholsteuer bezahlen. Zur Dienstleistung
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Akkreditierung als De-Mail-Diensteanbieter Erteilung
Möchten Sie eine Akkreditierung als De-Mail-Diensteanbieter erhalten, können Sie diese beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beantragen. Zur Dienstleistung
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Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.  Zur Dienstleistung
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Adoption: Einwilligung eines Elternteils in die Adoption ersetzen
Wenn Sie Ihr Kind zur Adoption freigeben wollen, müssen die leiblichen Eltern und das Kind einwilligen. In Ausnahmefällen kann das Familiengericht die Einwilligung eines Elternteils in die Adoption ersetzen. Das zuständige Jugendamt muss zum Verfahren beraten und belehren. Zur Dienstleistung
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Adoption: Einwilligung der Eltern
Die Einwilligung in die Adoption eines Kindes durch die leiblichen Eltern ist gemäß § 1747 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gesetzlich vorgeschrieben. Bei Neugeborenen darf die... Zur Dienstleistung
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Adoption: Einsicht in die Vermittlungsakte beantragen
Als adoptierte Person können Sie ab Ihrem 16. Geburtstag selbst Einsicht in die Akten über die Vermittlung Ihrer Adoption nehmen. Es sei denn, die Interessen anderer Betroffener – etwa die Ihrer leiblichen Eltern – stehen der Einsicht entgegen oder überwiegen. Zur Dienstleistung