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Versammlung anmelden
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel veranstalten möchte, muss diese grundsätzlich 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern und Teilnehmerinnen oder Aufruf über unterschiedliche Medien) bei der zuständigen Behörde anmelden. Zur Dienstleistung
- Versammlungen
- Versammlungsgesetz, Demonstration, Kundgebung, Aufzug
- Versorgung
- Versorgungssicherheit gewährleistet: Unternehmen der RVV mit besonderen Maßnahmen zur Absicherung der kritischen Infrastruktur
- Verstärkung für das #TeamRostock
- Versteigerererlaubnis
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Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
Wenn Sie gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, Grundstücke oder Rechte versteigern möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Zur Dienstleistung
- Versteigerung von Fundsachen über das Internet
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Versuchseinrichtung für die Prüfung von Pflanzenschutzmitteln amtlich anerkennen lassen
Wenn Sie eine nicht amtliche Versuchseinrichtung, die von einem privaten oder öffentlichen Träger betrieben oder eingerichtet wird, amtlich anerkennen lassen möchten, können Sie dies per Antrag tun. Zur Dienstleistung