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Osthafen Beteiligung der Eigentümerinnen und Eigentümer vom 27. April 2021
Osthafen Beteiligung der Eigentümerinnen und Eigentümer vom 27. April 2021 (4.9 MB)
- Park and Ride - Konzept
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Parken: Ausnahmegenehmigung als Betrieb beantragen
Anwohnerparkausweis (Betriebe) Zur Dienstleistung
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Parken: Ausnahmegenehmigung als Familienpflege oder Pflegedienst beantragen
Die Ausnahmegenehmigung von Parkverboten können Sie beantragen, wenn Sie pflegebedürftige Personen im Rahmen der "Familienpflege" betreuen und hierbei auf ein Kraftfahrzeug angewiesen sind, welches Sie am jeweiligen Einsatzort (im Bewohnerparkgebiet) abstellen müssen. Zur Dienstleistung
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Parken: Ausnahmegenehmigung als Gemeinnützige Einrichtung oder Sozialer Dienst beantragen
Eine Ausnahmegenehmigung von Halte- und Parkverboten können Sie als gemeinnützige Einrichtung oder sozialer Dienst bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragen. Zur Dienstleistung
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Parken: Ausnahmegenehmigung als Gewerbetreibende oder Freiberufler beantragen
Eine Ausnahmegenehmigung von Halte- und Parkverboten können Sie als Gewerbetreibender oder Freiberufler bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragen. Zur Dienstleistung
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Parken: Ausnahmegenehmigung als Handwerker beantragen
Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken. Zur Dienstleistung
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Parken: Ausnahmegenehmigung für kleinwüchsige Menschen an Parkuhren und Parkscheinautomaten beantragen
Kleinwüchsige Menschen können zur Parkerleichterung im öffentlichen Raum eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Zur Dienstleistung
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Parken: Ausnahmegenehmigung für Ohnhänder (Ohnarmer) an Parkuhren, Parkscheinautomaten oder mit Parkscheibe beantragen
Ohnhänder (Ohnarmer) können zur Parkerleichterung im öffentlichen Raum eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Zur Dienstleistung
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Parken:Ausnahmegenehmigung für Menschen mit Schwerbehinderung o. vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung beantragen
Bestimmten schwerbehinderten Menschen können von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden auf Antrag Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften der StVO zum Halten und Parken erteilt werden, unabhängig davon, ob sie selbst ein Fahrzeug führen oder sich von Dritten fahren lassen. Zur Dienstleistung