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Trauerfeiern und Beisetzungen auf kommunalen Friedhöfen in Rostock

Pressemitteilung vom 20.03.2020 - Umwelt und Gesellschaft

Ergänzend zu den Festlegungen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern wurden folgende Regelungen für die kommunalen Friedhöfe in Rostock getroffen:

Trauerfeiern

1. Trauerfeiern die bis zum 13.03.2020 in der Friedhofsverwaltung angemeldet wurden, finden unter folgenden Rahmenbedingungen statt:

• Die Anzahl der Trauergäste darf maximal 15 Personen betragen.

• Es finden keine Trauerfeiern in der Feierhalle statt.

• Allerdings ist der Treff vor der Feierhalle und das Halten der Trauerrede am Grab oder an den zentralen Plätzen der Urnengemeinschaftsanlagen möglich.

2. Trauerfeiern ohne anschließende Beisetzung (Seebestattungen, Ruheforst etc.) wurden abgesagt.

3. Beisetzungen ohne Angehörige finden weiterhin statt.

4. Bei Erdbestattungen gelten folgende Rahmenbedingungen:

• Die Anzahl der Trauergäste darf maximal 15 Personen betragen

• Es finden keine Trauerfeiern in der Feierhalle statt

• Allerdings ist der Treff vor der Feierhalle und das Halten der Trauerrede am Grab möglich.

5. Derzeit finden bis auf Widerruf keine Terminvergaben für Trauerfeiern von Urnenbeisetzungen statt.

Abschiednahmen

Abschiednahmen können weiterhin in den Abschiedsräumen durchgeführt werden. Die Anzahl der Abschied Nehmenden darf maximal fünf Personen betragen.

Die Friedhofsverwaltung ist im Rahmen der Servicezeiten ausschließlich telefonisch erreichbar, auf dem Westfriedhof unter Tel. 0381 381 -8531 und auf dem Neuen Friedhof Rostock unter Tel. 0381 381-8662: