Home
Navigation

Schulen in der Hanse- und Universitätsstad Rostock

Das Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) weist in der jeweils gültigen Fassung die Aufgaben der Schulträger aus. Diese umfassen insbesondere:

  • die Schulgebäude und -anlagen zu errichten, zu unterhalten und zu verwalten,
  • das Verwaltungs- und Hilfspersonal der Schule zu stellen und
  • den Sachbedarf des Schulbetriebes zu decken.

Das Schulnetz der Hansestadt Rostock stellt den Kindern und Jugendlichen ein breites Bildungsspektrum zur Verfügung. An derzeit insgesamt 44 kommunal getragenen und 17 frei getragenen Schulen finden die Schülerinnen und Schüler beste Lernbedingungen. Einen näheren Überblick über die Schularten finden Sie unter Schulnetz der Hansestadt Rostock

Einen Schwerpunkt bei der Entwicklung des Schulsystems des Landes Mecklenburg-Vorpommerns bildet der Ausbau von allgemein bildenden Schulen zu Ganztagsschulen, die eine ganztägige Bildung und Betreuung ermöglichen.

Insgesamt 14.441 Schüler/-innen (228 Schüler/-innen mehr als im Vorjahr) werden im Schuljahr 2017/18 an kommunal getragenen allgemein bildenden Schulen lernen. Darüber hinaus besuchen 4.407 Schüler/-innen (176 Schüler/-innen mehr als im Vorjahr) frei getragene allgemein bildende Schulen der Hansestadt Rostock.

Die Anzahl aller Schüler/-innen an allgemein bildenden Schulen beträgt im Schuljahr 2017/18 damit 18.848 und hat sich gegenüber dem Schuljahresbeginn des Vorjahres damit von seinerzeit 18.444 um insgesamt 404 Schüler/-innen erhöht.

Voraussichtlich 7.564 Schüler/-innen und Auszubildende (936 Schüler/-innen und Auszubildende mehr als im Vorjahr) werden sich nach Abschluss der Anmeldeverfahren an beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock befinden.

Nähere Informationen zur Schulstruktur und zur örtlichen Zuständigkeit erhalten Sie unter Schulentwicklungsplanung.

Entsprechend dem Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern gehört auch die Schülerbeförderung zum eigenen Wirkungskreis der Schulträger (§113 SchulG M-V). Antragsformulare, Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen finden Sie unter Schülerbeförderung.

Lesen in Rostock an der Warnow

Finanzielle Unterstützung für Schülerinnen und Schüler, BAföG

Für Schülerinnen und Schüler, denen die tägliche Fahrt zur örtlich zuständigen Schule nicht zugemutet werden kann, sind gemäß § 102 Abs. 3 Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) Internate und Wohnheime für Schulangebote mit überregionaler Bedeutung vorzuhalten.

mehr
Broschüre Schulentwicklungsplan

Schulentwicklungsplanung

Die kreisfreien Städte sind Planungsträger für die Schulentwicklungsplanung der Schulen in eigener Trägerschaft. Schulen in freier Trägerschaft sollen ihre Planungsüberlegungen den Planungsträgern zur Verfügung stellen, damit ihre Angaben gemäß § 107 Abs. 4 Satz 3 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern in die Schulentwicklungsplanung mit einbezogen werden können.

mehr
Schülerinnen und Schüler der Nordlichtschule mit Marlen Schmidt und Kerstin Lange

Das Schulnetz der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Die Schulausbildung beginnt in Mecklenburg-Vorpommern mit der Grundschule, die die Klassenstufen 1 bis 4 umfasst. Daran schließt sich seit dem Schuljahr 2006/2007 die schulartunabhängige Orientierungsstufe in den Klassenstufen 5 und 6 an.

Diese neue Form der Orientierung auf spätere Bildungsgänge findet im Rahmen des längeren gemeinsamen Lernens an Regionalen und Gesamtschulen, an Sport- und Musikgymnasien sowie an der Schule für Hochbegabte statt. Am Ende des ersten Halbjahres der Jahrgansstufe 6 wird eine schriftliche Schullaufbahnempfehlung erteilt, auf deren Grundlage nach entsprechender Beratung der Erziehungsberechtigten die Wahl der weiterführenden Bildungsgänge erfolgt.

mehr

Örtlich zuständige Schule

Örtlich zuständig ist die Schule, in deren Einzugsbereich die Schülerin/der Schüler  ihren/seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Näheres dazu regelt die Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock (Schuleinzugsbereichssatzung).
'Mehr'

Luftbild Rostock Innenstadt

Örtlich nicht zuständige Schule

Aus wichtigem Grund kann der Träger der örtlich zuständigen Schule den Besuch einer anderen Schule gestatten.
'Mehr'

Luftbild Hansestadt Rostock - © Bernd Hagedorn - Fotostudio Hagedorn