Geänderte Öffnungszeiten im Dezember 2019
Aufgrund von Veranstaltungen kommt es beim öffentlichen Schwimmen zu folgenden Änderungen:
Am 2., 9. und 11. Dezember 2019 findet das öffentliche Schwimmen in der Zeit von 06.00 - 07.30 Uhr in der 25m-Halle nur im Schwimmbecken statt.
Am 7. Dezember 2019 findet das öffentliche Schwimmen in der Zeit von 14.00 - 18.00 Uhr in der 25m-Halle nur im Schwimmbecken statt.
Am 8. und 14. Dezember 2019 findet das öffentliche Schwimmen in der 25m-Halle nur im Schwimmbecken statt.
Das öffentliche Schwimmen in der Lehrschwimmhalle ist von den Einschränkungen nicht betroffen.
Bitte beachten Sie die veränderten Öffnungszeiten zu den Feiertagen:
Dienstag, 24.12.2019 | geschlossen | |
Mittwoch, 25.12.2019 | geschlossen | |
Donnerstag, 26.12.2019 | 08.00 - 12.00 Uhr | Schwimmbecken der 25m-Halle und Lehrschwimmhalle |
Freitag, 27.12.2019 |
08.00 - 12.00 Uhr |
Schwimmbecken der 25m-Halle und Lehrschwimmhalle |
Samstag, 28.12.2019 |
09.00 - 12.00 Uhr |
Schwimmbecken der 25m-Halle und Lehrschwimmhalle |
Sonntag, 29.12.2019 |
08.00 - 12.00 Uhr |
Schwimmbecken der 25m-Halle und Lehrschwimmhalle |
Montag, 30.12.2019 |
08.00 - 12.00 Uhr |
Schwimmbecken der 25m-Halle und Lehrschwimmhalle |
Dienstag, 31.12.2019 |
geschlossen |
|
Mittwoch, 01.01.2020 |
geschlossen |
Ab 2. Januar 2020 freuen wir uns auf Ihren Besuch zu den regulären Öffnungszeiten.
Wir wünschen Ihnen besinnliche Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Hallenschwimmbad "Neptun"
Als eines der modernsten Hallenschwimmbäder Europas wurde das Rostocker Hallenschwimmbad Neptun am 7. Oktober 1955 mit 25-m Halle, Marmorsaal und Wandelgängen eröffnet. Nach Abschluss der im Sommer 2005 begonnenen Sanierung steht die Halle für den Leistungssport und den öffentlichen Betrieb zur Verfügung.
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Amt für Schule und Sport
Das Amt für Schule und Sport nimmt die vielfältigen Aufgaben als Träger von Schulen und Sportstätten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wahr.
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Sportstätte buchen
Bei Interesse an der Buchung einer Sportstätte beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Die Antragstellung hat mindestens 12 Wochen vor der Nutzung und ausschließlich schriftlich zu erfolgen.
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