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Lärmaktionsplan

Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, potenziell gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen in Rostock zu senken, um die Lebensqualität in Rostock zu erhöhen. Dazu gehört es, bestehende „Lärmbrennpunkte“ abzubauen und auch in der Neuplanung zu vermeiden.

Für Rostock sind der Straßenverkehrslärm und der von Eisenbahnstrecken ausgehende Lärm von besonderer Relevanz. Auch das Straßenbahnnetz sowie ausgewählte Industrie-, Gewerbe- und Seehafenanlagen werden auf Grundlage einer Lärmkartierung untersucht. Mit dem Lärmaktionsplan liegt ein Maßnahmenkonzept zur Lärmminderung an Straßen und Straßen- sowie Eisenbahntrassen vor. Dieses gilt es im Rahmen der rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten umzusetzen.

Die Lärmaktionsplanung ist ein stetig fortlaufender Prozess. Der Gesetzgeber schreibt turnusmäßig spätestens alle fünf Jahre eine Überprüfung und Überarbeitung der Lärmkarten und Aktionspläne vor. Dies beinhaltet auch eine Information über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen und Konzepte zur Lärmminderung.