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Na­vi­ga­ti­on

Lärm­ak­ti­ons­plan

Ziel der Lärm­ak­ti­ons­pla­nung ist es, po­ten­zi­ell ge­sund­heits­ge­fähr­den­de Lärm­be­las­tun­gen in Ros­tock zu sen­ken, um die Le­bens­qua­li­tät in Ros­tock zu er­hö­hen. Da­zu ge­hört es, be­stehen­de „Lärm­brenn­punk­te“ ab­zu­bau­en und auch in der Neu­pla­nung zu ver­mei­den.

Für Ros­tock sind der Stra­ßen­ver­kehrs­lärm und der von Ei­sen­bahn­stre­cken aus­ge­hen­de Lärm von be­son­de­rer Re­le­vanz. Auch das Stra­ßen­bahn­netz so­wie aus­ge­wähl­te In­dus­trie-, Ge­wer­be- und See­ha­fen­an­la­gen wer­den auf Grund­la­ge ei­ner Lärmkar­tie­rung un­ter­sucht. Mit dem Lärm­ak­ti­ons­plan liegt ein Maß­nah­men­kon­zept zur Lärm­min­de­rung an Stra­ßen und Stra­ßen- so­wie Ei­sen­bahn­tras­sen vor. Die­ses gilt es im Rah­men der recht­li­chen und fi­nan­zi­el­len Mög­lich­kei­ten um­zu­set­zen.

Die Lärm­ak­ti­ons­pla­nung ist ein ste­tig fort­lau­fen­der Pro­zess. Der Ge­setz­ge­ber schreibt tur­nus­mä­ßig spä­tes­tens al­le fünf Jah­re ei­ne Über­prü­fung und Über­ar­bei­tung der Lärm­kar­ten und Ak­ti­ons­plä­ne vor. Dies be­inhal­tet auch ei­ne In­for­ma­ti­on über den Stand der Um­set­zung der Maß­nah­men und Kon­zep­te zur Lärm­min­de­rung.

 

Hier geht es zur Öf­fent­lich­keits­be­tei­li­gung der 4. Stu­fe der Lärm­ak­ti­ons­pla­nung!