Lärmaktionsplanung
Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, potenziell gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen in Rostock zu senken, um die Lebensqualität in Rostock zu erhöhen. Dazu gehört es, bestehende „Lärmbrennpunkte“ abzubauen und auch in der Neuplanung zu vermeiden.
Für Rostock sind der Straßenverkehrslärm und der von Eisenbahnstrecken ausgehende Lärm von besonderer Relevanz. Auch das Straßenbahnnetz sowie ausgewählte Industrie-, Gewerbe- und Seehafenanlagen werden auf Grundlage einer Lärmkartierung untersucht. Mit dem Lärmaktionsplan liegt ein Maßnahmenkonzept zur Lärmminderung an Straßen und Straßen- sowie Eisenbahntrassen vor. Dieses gilt es im Rahmen der rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten umzusetzen.
Die Lärmaktionsplanung ist ein stetig fortlaufender Prozess. Der Gesetzgeber schreibt turnusmäßig spätestens alle fünf Jahre eine Überprüfung und Überarbeitung der Lärmkarten und Aktionspläne vor. Dies beinhaltet auch eine Information über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen und Konzepte zur Lärmminderung.
Allgemeine Anfragen zum Thema Lärmaktionsplan können per Post oder E-Mail immissionsschutz@rostock.dean das Amt für Umwelt- und Klimaschutz gerichtet werden.
Lärmaktionsplan - 4. Runde

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat den Entwurf des 4. Lärmaktionsplans vorgelegt. Das wichtigste Ergebnis: Mehr als 95 Prozent der Rostockerinnen und Rostocker leben an Straßen mit einer normalen oder geringen Lärmbelastung.
Woher der Lärm in Städten kommt, kann ganz unterschiedliche Ursachen haben. Er wird unter anderem verursacht durch Straßenverkehr, Industrie und Gewerbe oder Hafenanlagen. Um besonders laute und damit gefährdende Bereiche zu identifizieren, werden sogenannte Lärmkarten erstellt. Sie geben Auskunft darüber, wo und wie viele Personen von sehr hohen, gesundheitsrelevanten Lärmpegeln betroffen sind.
Auch wenn die Zahlen für Rostock grundsätzlich positiv ausfallen, sind fünf Prozent der Menschen dauerhaftem Lärm ausgesetzt. In der Hanse- und Universitätsstadt gibt es 60 konkrete Lärmpunkte. Die entsprechenden Gebiete werden nun genauer untersucht, denn dauerhafter Lärm macht krank und kann zu Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder auch Depressionen führen.
Nicht alle Maßnahmen zur Lärmreduktion sind überall möglich und sinnvoll. Für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock selbst ist ein wichtiger Hebel der Straßenverkehr. Das Planungsbüro Ramboll Deutschland GmbH hat daher im neuen Lärmaktionsplan straßenkonkret lärmmindernde Möglichkeiten ermittelt. Diese betrachten die individuellen örtlichen Gegebenheiten und stellen gutachterliche Vorschläge zur Minderung des Lärms dar. Optimierte Verkehrssteuerung durch intelligente Ampelschaltungen oder auch die Einrichtung von Tempo30-Zonen sind zwei Optionen. Der sogenannte Flüsterasphalt wird bereits heute bei vielen Deckenerneuerungen eingesetzt.
Gleichzeitig wirken auch veränderte Mobilitätsformen positiv auf den Lärm in der Stadt ein: Je mehr Menschen den ÖPNV nutzen, zu Fuß oder mit Rad unterwegs sind, umso leiser wird es. Welche der lärmmindernden Möglichkeit am Ende umgesetzt wird, hängt immer auch von einer Abwägung aller öffentlichen Interessen ab, die straßenindividuell in den kommenden Jahren erfolgen sollen.
Vom 25. April bis zum 19. Mai 2025 gibt es die Möglichkeit, Anmerkungen und Hinweise zu den Lärmkarten sowie Maßnahmenoptionen einzubringen.
Um letztlich eine fundierte Entscheidungsbasis zu schaffen, sind zudem verschiedene Verbände, Organisationen und die unterschiedlichen Fachämter der Stadtverwaltung in den Prozess eingebunden.
Der Lärmaktionsplan wurde gemäß der EG-Umgebungslärmrichtlinie turnusgemäß fortgeschrieben und dient als Handlungsleitfaden, um Lärm in Städten zu reduzieren und so ein gesundes Wohn- und Arbeitsumfeld mit hoher Aufenthaltsqualität zu schaffen.
Mit dem 4. Lärmaktionsplan stellt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock sicher, dass die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger durch kontinuierliche Lärmminderungsmaßnahmen verbessert wird. Diese Fortschreibung zeigt nicht nur den aktuellen Handlungsbedarf auf, sondern gibt auch konkrete Empfehlungen für die kommenden Jahre.

Reden Sie mit! - 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung
Hier können Sie den Entwurf des Lärmaktionsplanes einsehen, Vorschläge unterbreiten und mitdiskutieren. Wer tiefer einsteigen möchte oder den kurzen Überblick bevorzugt, findet die für jede Straße konkreten Lärmminderungsmöglichkeiten auch zusammengefasst in den Anlagen zum Bericht.
Eine Druckversion des Entwurfes ist im Haus des Bauens und der Umwelt (Holbeinplatz 14) zu den Sprechzeiten einzusehen.
- Abschlussbericht Lärmaktionsplan4.4 MB
- Anlage 1 - Abbildungen4.6 MB
- Anlage 2 - Abwägung Einbau lärmmindernder Fahrbahnoberflächen285.3 KB
- Anlage 3.1 - Abwägung Geschwindigkeitsreduzierung - Schritt 1367.7 KB
- Anlage 3.2 - Abwägung Geschwindigkeitsreduzierung - Schritt 2.1 Verlagerung245.9 KB
- Anlage 3.3 - Abwägung Geschwindigkeitsreduzierung - Schritt 2.2 LSA-Koordinierung260.4 KB
- Anlage 3.4 - Abwägung Geschwindigkeitsreduzierung - Schritt 2.3 ÖPNV und Länge419.5 KB
- Anlage 3.5 - Abwägung Geschwindigkeitsreduzierung - Ergebnis287.4 KB
- Anlage 4 - Übersicht der Prüfempfehlungen218.5 KB
- Anlage 5 - Wirkungsanalyse216.7 KB
Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern
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