Wohngeld als Mietzuschuss
Sie können Wohngeld als Mieter (sogenannter Mietzuschuss) oder als Eigentümer für selbstgenutzten Wohnraum (sogenannter Lastenzuschuss) erhalten. Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate und längstens für 24 Monate bewilligt. Sie haben gegenüber der Behörde eine Mitteilungspflicht, wenn Änderungen eintreten.
Wohngeld Erhöhung als Mietzuschuss beantragen
Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern
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Wohngeld Weiterleistung als Mietzuschuss beantragen
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Wohngeld als Mietzuschuss - Änderungen mitteilen
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Wohngeld als Mietzuschuss beantragen
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