Home
Navigation

Wohngeld als Mietzuschuss

Sie können Wohngeld als Mieter (sogenannter Mietzuschuss) oder als Eigentümer für selbstgenutzten Wohnraum (sogenannter Lastenzuschuss) erhalten. Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate und längstens für 24 Monate bewilligt. Sie haben gegenüber der Behörde eine Mitteilungspflicht, wenn Änderungen eintreten.


Wohngeld Erhöhung als Mietzuschuss beantragen

Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern
Mehr

Logo Amt für Soziales und Teilhabe

Wohngeld Weiterleistung als Mietzuschuss beantragen

Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern
Mehr

Logo Amt für Soziales und Teilhabe

Wohngeld als Mietzuschuss - Änderungen mitteilen

Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern
Mehr

Logo Amt für Soziales und Teilhabe

Wohngeld als Mietzuschuss beantragen

Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern
Mehr

Logo Amt für Soziales und Teilhabe