Unterhaltsberatung und Unterstützung zur Klärung der Vaterschaft

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Beistandschaften, Beurkundungen beraten und unterstützen Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen und junge Volljährige bis zum 21. Geburtstag bei folgenden rechtlichen Fragen außergerichtlich:
- Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes, Jugendlichen oder jungen Volljährigen
- Geltendmachung eigener Unterhaltsansprüche der alleinsorgeberechtigten Mutter nach § 1615 l BGB (sogenannter Betreuungsunterhalt)
Die Beratung und Unterstützung kann nur außergerichtlich erfolgen. Im Falle, dass ein gerichtliches Verfahren erforderlich wird, kann für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag eine Beistandschaft eingerichtet werden. Für Jugendliche ab dem 18. Geburtstag ist dies nicht möglich. Sie müssen gegebenenfalls anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
- Personaldokumente
- Geburtsurkunde des Kindes
- Vaterschaftsanerkennung, sofern bereits vorhanden
- Unterhaltsurkunde (oder anderer Unterhaltstitel, z.B. Gerichtsbeschluss, Vergleich etc.), sofern bereits vorhanden
Ihren zuständigen Kontakt finden Sie in folgender Tabelle unter dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes. Bitte vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch, damit wir uns für Sie Zeit nehmen können und Ihnen vor Ort keine unnötigen Wartezeiten entstehen.
Anfangsbuchstaben | Telefonnummer | Zimmer |
---|---|---|
E, F, N, R | +49 (0)381 381-5112 | 3.18 |
I, L, V, Z | +49 (0)381 381-1030 | 3.32 |
K | +49 (0)381 381-6980 | 3.25 |
+49 (0)381 381-1009 | 3.04 | |
B (ohne Bu) | +49 (0)381 381-6993 | 3.26 |
M, T, Y | +49 (0)381 381-1014 | 3.31 |
Bu, C, G, J, P, U | +49 (0)381 381-6979 | 3.33 |
A, O, St, W | +49 (0)381 381-5238 | 3.17 |
D, H, Q, X | +49 (0)381 381-5090 | 3.30 |
S (ohne St) | +49 (0)381 381-5236 | 3.24 |