Bodenrichtwertkarte und Grundstücksmarktbericht beschlossen
Pressemitteilung vom
Durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wurden am 10. März 2021 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 sowie der Grundstücksmarktbericht 2021 beschlossen und am 27. März 2021 im Amts- und Mitteilungsblatt „Städtischer Anzeiger“ öffentlich bekanntgemacht.
Die Immobilienpreise in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock unterliegen danach weiterhin einer deutlichen Preissteigerung. So sind in Rostock die Preise für Eigentumswohnungen im Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre um ca. neun Prozent jährlich gestiegen. Kostete im Jahr 2010 eine Eigentumswohnung im Mittel 1.500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, musste man im Jahre 2020 im Mittel 2.900 Euro pro Quadratmeter bezahlen. Gleichzeitig hat sich die Anzahl der verkauften Wohnungen um 50 Prozent erhöht.
Ähnlich sieht es beim Verkauf von Einfamilienhäusern aus. Während 2010 ein Haus mit Grundstück in Rostock im Mittel ca. 200.000 Euro kostete, ist der Preis im Jahr 2020 auf fast 420.000 Euro gestiegen. Beim Verkauf von Baugrundstücken fällt die Entwicklung noch deutlicher aus. 2010 kostete Bauland für Einfamilienhäuser im Durchschnitt rund 136 Euro pro Quadratmeter, 2020 waren es ca. 350 Euro pro Quadratmeter. Gleichzeitig ging die Zahl der verkauften Baugrundstücke von 300 im Jahre 2010 auf 25 im Jahr 2020 zurück.
Einen detaillierteren Überblick über die Entwicklung auf den Grundstücksteilmärkten kann sich jeder Interessierte mit Hilfe des Grundstücksmarktberichtes verschaffen. Der Bericht wird jährlich veröffentlicht und steht seit diesem Jahr zum kostenlosen Download im Geoshop der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (https://www.geocms.com/geoshop-rostock) zur Verfügung.
Mit der Bodenrichtwertkarte veröffentlicht der Gutachterschuss im Turnus von zwei Jahren eine Übersicht über die Bodenrichtwerte des Stadtgebietes. Hier werden die durchschnittlichen Bodenpreise nach der aktuellen Marktentwicklung und nach der Art und dem Maß der baulichen Nutzung dargestellt.
Die Bodenrichtwerte dienen nicht nur der Übersicht über den Wert der Baugrundstücke und landwirtschaftlichen Flächen. Sie sind auch Grundlage für die Finanzierung von Immobilien, die Ermittlung der Gebühren für Notare und Vermesser und andere Aufgaben.
Ab dem 1. Januar 2022 wird darüber hinaus auch die Höhe der Grundsteuer auf den Wert des Grundstücks abgestellt.
Die Bodenrichtwerte sind im Geoportal der Hanse- und Universitätsstadt Rostock kostenfrei einsehbar. (https://www.geoport-hro.de)
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte werden für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt gebildet. Sie bestehen aus Sachverständigen, Immobilienkaufleuten, Vertreterinnen und Vertretern des Finanzamtes und anderen Personen, die besondere Sachkunde auf dem Gebiet der Grundstücksbewertung aufweisen. Jeder Vertrag, der von Notarinnen oder Notaren über den entgeltlichen Verkauf eines bebauten oder unbebauten Grundstücks abgeschlossen wird, wird den Gutachterausschüssen in Kopie übersandt und in einer Kaufpreissammlung erfasst und als Grundlage für die Bodenrichtwerte und den Grundstücksmarktbericht verwendet. Anders als zahlreiche Veröffentlichungen über den Immobilienmarkt, die überwiegend auf der Auswertung von Angebotspreisen beruhen, sind die Veröffentlichungen des Gutachterausschusses aus realen Kaufpreisen abgeleitet und spiegeln somit das Geschehen auf dem Grundstücksmarkt eindeutig wider.
Bereits seit 1960 sind die Gutachterausschüsse in der Bundesrepublik Deutschland aktiv. Mit der politischen Wende ergab sich auch auf dem Gebiet der neuen Bundesländer die Notwendigkeit, Gutachterausschüsse zu bilden. In Rostock wurde schon im Jahr 1990 der erste Gutachterausschuss bestellt. Die ersten Bodenrichtwerte, damals noch Bodenleitwerte genannt, wurden 1991 ermittelt.