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Eingeschränkte Erreichbarkeit der Friedhofsverwaltung

Pressemitteilung vom 20.01.2022 - Umwelt und Gesellschaft

Auf Grund der angespannten epidemischen Lage schränkt das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen weiterhin den persönlichen Publikumsverkehr in der Friedhofsverwaltung ein. Einwohnerinnen und Einwohner können jedoch in einem Todesfall und bei Grabneuvermittlung mit vorheriger Terminvereinbarung die Friedhofsverwaltung aufsuchen. In allen Verwaltungsgebäuden des Amtes gilt die 3-G-Regelung, die nach Aufforderung beim Einlass nachgewiesen werden muss, sowie die Maskenpflicht. Die Friedhofsverwaltung bittet um Verständnis.

Das Team der Friedhofsverwaltung steht darüber hinaus telefonisch dienstags von 9 bis 12 Uhr und von 13:30 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 13:30 bis 16 Uhr für Beratungen zur Verfügung.