Elektro-Autos parken in Rostock auf bewirtschafteten öffentlich gewidmeten Parkplätzen kostenlos
Pressemitteilung vom
Nach der neuen Parkgebührenordnung parken Elektro-Autos auf bewirtschafteten öffentlich gewidmeten Parkplätzen in Rostock kostenlos. Das gilt für alle Fahrzeuge mit einem „e"-Kennzeichen (rein elektrisch betriebene Fahrzeuge, sogenannte Plug-In-Hybride und Wasserstoff-Fahrzeuge) und solche mit blauer e-Plakette (für im Ausland zugelassene Autos). Zu diesen Parkplätzen gehören zum Beispiel der Kirchenplatz in Warnemünde, der Parkplatz auf der Silohalbinsel und alle mit Automaten bewirtschafteten Straßenrandparkplätze.
Privat bewirtschaftete Parkplätze wie von der Parkhaus Gesellschaft Rostock GmbH (PGR) zum Beispiel im Stadthafen, der inRostock GmbH, der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde oder anderen Privateigentümern bewirtschaftete Parkplätze fallen nicht darunter. Die Nutzer sollten deshalb unbedingt die Beschilderung an den Parkscheinautomaten beachten. Es gibt keine Befreiung von den dortigen StVO-Regelungen. Das heißt, die maximalen Parkzeiten gelten auch für Elektroautos. Die Parkdauer ist mit Parkscheiben zu dokumentieren. Die Gebührenbefreiung gilt nur für Rostock, andere Städte haben andere Regelungen.
Liste der größeren bewirtschafteten öffentlich gewidmeten städtischen Parkplätze von Norden:
Wilhelmshöhe
Kirchenplatz
Am Markt (Warnemünde)
Hohe Düne „An der See"
Trelleborger Str.
Kunsthalle
Schweriner Str. (am Haus des Bauens und der Umwelt)
Fischerstraße/Fischerbastion
Hafenmarkt
Silohalbinsel
Petrischanze
Am Wendländer Schilde
Hinter dem Rathaus
Mühlendamm
Am Bürgermeistergarten
Kuhtor
Hauptbahnhof Süd
(Für die Aktualität übernimmt die Stadtverwaltung keine Gewähr. Maßgeblich sind immer die Beschilderungen vor Ort.)
Eine Liste der größeren bewirtschafteten öffentlich gewidmeten städtischen Parkplätze und weitere Informationen zum Parken und zur e-Mobilität sind unter www.rostock.de/mobil unter dem Thema „Parken" zu finden.