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E-Mobilität

Auch in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock schreitet die Entwicklung in Richtung elektrisch betriebener Mobilität voran.

Auf Grundlage des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) kann Elektrofahrzeugen, die den Zusatz „E“ im Kennzeichen haben, Vorteile im Straßenverkehr gewährt werden. Dazu zählen alle Fahrzeuge, die einen reinen Batterieelektro-, Brennstoffzellen- oder von außen aufladbaren Hybridantrieb besitzen.

In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bestehen zur Zeit folgende Vorteile für Elektrofahrzeuge mit dem Zusatz „E“ im Kennzeichen:

  • Das Parken auf öffentlichen Parkplätzen ist für Elektrofahrzeuge gemäß § 2 (2) der Parkgebührenverordnung in Rostock kostenfrei,
  • Elektrofahrzeuge haben ein Parkrecht an den öffentlichen Ladesäulen , andere nicht elektrische Fahrzeuge werden abgeschleppt

Das Thema E-Mobilität umfasst allerdings nicht nur Pkw, sondern auch Fahrräder.

Im Bereich der Zweiradmobilität gibt es bereits eine große Bandbreite an Fahrrädern und Lastenfahrrädern mit elektrischen Antrieben.

 

Projekte und Veranstaltungen E-Mobilität

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Elektrofahrzeuge parken kostenlos