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Gebühren für Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende steigen ab 1. Mai

Pressemitteilung vom 19.04.2022 - Wirtschaft und Verkehr

Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende nach Paragraph 46 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung werden bei der Unteren Verkehrsbehörde (Der Oberbürgermeister, Amt für Mobilität, Charles-Darwin-Ring 6, 18059 Rostock) bearbeitet.

Die Antragsteller wie soziale Dienste, Handwerker und sonstige Gewerbetreibende müssen ab dem 1. Mai 2022 mit höheren Gebühren dafür rechnen. Die Gebührenhöhe ist abhängig von Genehmigungszeitraum, Arbeitsaufwand und Geltungsinhalt. Eine pauschale Aussage über die Höhe ist daher ohne Prüfung des Sachverhaltes nicht möglich. Die maximal mögliche Gebühr beträgt 442 Euro.

Die Gebühren werden damit gemäß den aktuellen Kosten eines Arbeitsplatzes angepasst, teilt das Amt für Mobilität mit. Um eine gerichtsfeste, transparente und verständliche Gebührenermittlung vorzunehmen, sind, trotz einer unveränderten Gesetzesgrundlage, die Anforderungen an die Gebührenkalkulation gestiegen. Die Bemessung der Gebühr auf Grundlage von Personal- und Sachaufwand bedarf einer näheren Spezifizierung, damit eine einheitliche Berücksichtigung der sich dahinter verbergenden Kosten sichergestellt werden kann. Auch ist es politischer Wille, dass das Kostendeckungsprinzip das Leitprinzip darstellen sollte. Jede Gebühr sollte für sich genommen kostendeckend sein.