Immobilienausschreibung zur Abgabe von Angeboten für eine bebaute Gewerbefläche am Werftbecken in Rostock-Warnemünde als Erbbaurecht
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock beabsichtigt die Umgestaltung des Areals am Werftbecken in Warnemünde und vergibt im Rahmen dieser öffentlichen Ausschreibung ein Erbbaurecht für ein bebautes Grundstück.
Lage:
18119 Rostock-Warnemünde, an der Werftallee 10
Katasterangaben:
Teilfläche aus Flurstück 874/189, Flur 1, Gemarkung Warnemünde, Gesamtgröße: ca. 1676 m² - bebaut
Lage- und Grundstücksangaben
Das angebotene, bebaute Grundstück befindet sich in Warnemünde, einem der beliebtesten Stadtteile der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, der größten Stadt Mecklenburg-Vorpommerns. Als wirtschaftliches und kulturelles Zentrum ist Rostock der Touristenmagnet der Region und bietet Unternehmen optimale Ansiedlungs- und Entwicklungsmöglichkeiten.
Die verkehrsgünstige Lage an der Ostsee, mit direkten Anbindungen an die Autobahnen A19 und A20, die Nähe zum Flughafen Rostock-Laage, sowie zahlreichen Fährverbindungen nach Skandinavien bzw. in den gesamten Ostseeraum sprechen für diesen sehr attraktiven Standort.
Die Gewerbefläche liegt am Westufer der Unterwarnow, unweit des Ortseinganges von Warnemünde. Sie befindet sich im Geltungsbereich, des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 01.SO.203 „Am Werftbecken“. In unmittelbarer Nähe befinden sich das Marinearsenal und das Warnemünder Hafenbecken. Die B103 als Zubringer zur A20 ist in wenigen Minuten zu erreichen. Der Flughafen Rostock- Laage ist ca. 43 km, die Rostocker Innenstadt ca. 15 km und Rostock-Warnemünde etwa 1 km entfernt.
In direkter Nachbarschaft des Erbbaurechtsgrundstückes erfolgen die Herrichtung der Kaianlage, im Umfang einer grundhaften Erneuerung, der Neubau diverser Gebäude des maritimen Gewerbes und der Ausbau der Erschließungsstraßen.
Die verkehrliche Erschließung der Gewerbefläche erfolgt landseitig über die Werftallee. Die öffentlichrechtliche Erschließung des Grundstücks wird über Baulasten gesichert.
Die Fertigstellung der Erschließungsmaßnahmen ist für 2027 geplant. Eine Grundstücksnutzung vor Abschluss der Straßenbaumaßnahmen ist eingeschränkt möglich.
Angaben zur vorhandenen Bebauung
Verkauft wird das ehemalige Pförtner- und Empfangsgebäude der Neptun Werft.
Das zweigeschossige Gebäude mit teilweise ausgebautem Satteldach wurde ca. 1955 in Massivbauweise errichtet und ist stark sanierungsbedürftig. Das Gebäude wurde in den 1990er Jahren teilsaniert, ist nicht unterkellert und verfügt über eine Nutzfläche von ca. 680 m². Der Vordachanbau im EG ist vom Erbbaurechtsnehmer zurückzubauen. Die Gebäudesubstanz bietet gute Perspektiven für eine langjährige Nutzung. Das Objekt steht nicht unter Denkmalschutz. Ein Abriss und Ersatzneubau ist nicht gewünscht.
Planungsrechtliche Situation und Nutzungsvorgaben:
Das Grundstück liegt in einem Bereich, für den der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 01.SO.203 „Sondergebiet Am Werftbecken“ gefasst wurde. Planungsreife i.S.v. § 33 BauGB liegt noch nicht vor. Mit der Aufstellung des B-Plans Nr. 01.SO.203 wird die planungsrechtliche Zulässigkeit für einen attraktiven, anspruchsvollen und maritimen Gewerbestandort geschaffen.
Der B-Plan befindet sich in der Vorentwurfsphase. Der bisherige Vorentwurf enthält einige Mindestanforderungen hinsichtlich der Höhen (z.B. höhere Gebäude am Wasser) und der Flächennutzungen (z.B. Ausschluss von Freilagern). Weitere Festsetzungen können folgen, sollten die in Arbeit befindlichen Gutachten zu energetischen, emissions- und artenschutzschutzrechtlichen Anforderungen dies erfordern.
Aus heutiger Sicht geht der Erbbaurechtsgeber von einer Rechtskraft des Bebauungsplanes in 2026 aus. Für Nachfragen zum Planungsstand und Inhalt des B-Plans, steht Ihnen Herr Paul Hoffman, Stadtplanungsamt, Telefon 0381/ 381 6155 zur Verfügung.
Städteplanerische Vorgaben und bauliche Kennziffern ab Rechtskraft des B-Planes:
Art der baulichen Nutzung: Gewerbegebiet gem. § 8BauNVO
Maße der baulichen Nutzung: Grundflächenzahl 0,8; Geschossflächenzahl nicht festgesetzt, Gebäudehöhe 11,0 m Bezugspunkt: neue Kaikante, Liegeplatz P 11- nach Sanierung
Besondere Hinweise:
Der B-Plan offeriert die Möglichkeit, das Gebäude um ein Geschoss zu erweitern. Die Wertangaben zum Erbbauzins beziehen sich auf die Nutzung im vorhandenen Maße. Im Fall einer Geschosserweiterung ist eine Überprüfung zur Anpassung notwendig. Baumaßnahmen vor Inkrafttreten des B-Planes, werden nach § 34 BauGB beurteilt.
Das Grundstück befindet sich in einem überflutungsgefährdeten Bereich (Sturmfluten der Ostsee).
Der Bemessungshochwasserstand (BHW) beträgt für diesen Küstenabschnitt 3,30 m über NHN. Das Bemessungshochwasser ist bei der Planung zu berücksichtigen. Wassergefährdende Stoffe, dürfen nur oberhalb des BHW gelagert werden.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Fernwärmesatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
https://geo.sv.rostock.de/download/pdf/fernwaermesatzungen/2f86deae-c744-4a39-b4a9-151a76fa2f44.pdf
Mögliche Nutzungen:
Im Umfeld dominieren maritime, industrielle Nutzungen des Maschinen- und Schiffbaus. Unternehmen wie die NEPTUN WERFT sind in der unmittelbaren Nachbarschaft ansässig.
Faktoren wie die langfristige Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, die geplanten Nutzungen, die notwendigen Investitionen, sowie die Bebauungsverpflichtungen am Standort stehen im Vordergrund und werden vertraglich abgesichert.
Die allgemein und ausnahmsweise zulässigen Arten von Nutzungen, sowie die städtebaulichen Kennziffern sind dem, in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 01.SO.203 Sondergebiet „Am Werftbecken“ zu entnehmen.
Angebotsbedingungen:
Die Vergabe des Erbbaurechtes erfolgt zum Zweck der gewerblichen Nutzung, nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 01.SO.203 Sondergebiet „Am Werftbecken“. Die Nutzung wird über die Laufzeit des Erbbaurechts festgeschrieben. Das Gebäude wird vom Erbbaurechtsnehmer gekauft.
Mindestgebot für das aufstehende Gebäude: 105.000,00 € zzgl. USt
i.V.m
Mindestgebot für die Zinszahlung pro Jahr: 11.732,00 € (entspricht 7 € je m²) / Jahr zzgl. USt
Der Erbbauzins wird als Reallast eingetragen. Anpassungen der Reallast an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes erfolgen während der Vertragslaufzeit durch eine entsprechende Wertsicherungsklausel.
Laufzeit:
60 Jahre
Geforderte Nachweise:
Nutzungskonzept, mit Angabe der Zeitschiene für die Umsetzung des Vorhabens,
sowie Darstellung der geplanten Arbeitsplätze und des geplanten Investitionsvolumens.
(Darlegung des Konzeptes, wie der Gewerbestandort nachhaltig entwickelt wird, eine Diversifizierung
des Standortes zukünftig erfolgt und damit eine Erhaltung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
gewährleistet wird)
Ökologisches und energetisches Gesamtkonzept
Konzept zur Einhaltung des Immissionsschutzes gegenüber der Wohnbebauung
Mobilitätskonzept
Verpflichtung und Nachweis der jetzigen oder zukünftigen Steuerveranlagung in Deutschland
schlüssige Finanzierungsdarlegung des Bauvorhabens durch Vorlage entsprechender Nachweise
(Sofern die Finanzierung unter Verwendung von Fremdmitteln eines Kreditinstituts erfolgt, wird um
Mitteilung der geforderten Sicherheiten gebeten)
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Beleihung des Erbbaurechtes nach den Regeln des § 7 Abs.
2 ErbbauRG in Aussicht gestellt wird.
Grundsätzlich liegt diese bei maximal 70% des Wertes des Erbbaurechtes.
Grundschuldeintragungen zur Baufinanzierung sind grundsätzlich erst nach Eintragung des Erbbauberechtigten im Grundbuch und Unterzeichnung einer Gemeinsamen Erklärung (anliegend beigefügt)
möglich. Die Erbbauzinsreallast wird an 1. Rangstelle im Grundbuch eingetragen und versteigerungsfest vereinbart.
Die Entscheidung über die Vergabe eines Erbbaurechts wird nach Auswertung der eingereichten Bewerbungsunterlagen auf der Grundlage des nachgenannten Vergabekriteriums durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock getroffen.
Vergabekriterium:
Höhe des gebotenen Erbbauzinses und Kaufangebot zum Gebäude
Für die Erbbaurechtsvergabe ist ein Beschluss der Gremien der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erforderlich.
Alle im Zusammenhang mit der Erbbaurechtsvergabe stehenden Kosten (wie z.B. Vertragskosten, Vermessungskosten und anteilige Grundsteuern ab Übernahme) gehen zu Lasten des Erbbaurechtsnehmers.
Nach Zeitablauf des Erbbaurechts oder bei Eintreten des Heimfalls hat der Grundstückseigentümer dem Erbbauberechtigten eine Entschädigung in Höhe von 2/3 des Zeitwertes der baulichen Anlagen zu gewähren.
Interessenten werden gebeten, schriftliche Angebote bis spätestens zum 21.07.2025 an die
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Kataster,- Vermessungs- und Liegenschaftsamt
Neuer Markt 1
18055 Rostock
mit der Aufschrift:
Grundstücksangebot! Nicht öffnen!
Ausschreibung - AZ: 2333EW240001
Sondergebiet „ Am Werftbecken“
zu richten.
Angebote können persönlich auch im Sekretariat des Kataster-, Vermessungs- und
Liegenschaftsamtes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Holbeinplatz 14, Raum 202 werktags von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr (Freitag bis 13.00 Uhr) oder bis 24.00 Uhr durch Einlegen in den Fristenbriefkasten am Eingang des Dienstgebäudes abgegeben werden.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Das Angebot ist schriftlich in 2-facher Form abzugeben.
Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist nicht verpflichtet, irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Für Inhalt oder Richtigkeit der obigen Angaben wird jegliche Haftung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ausgeschlossen. Bei der Immobilienausschreibung handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung VOB oder der Unterschwellenvergabeordnung UVgO.
Weitere Auskünfte erteilt das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt der
Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tel. 0381/ 381 6469 bzw. 6428.
Andreas Adler