Kommunaler Härtefallfonds in Rostock eingerichtet
Pressemitteilung vom
Jetzt Anträge stellen
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat einen kommunalen Härtefallfonds zur Unterstützung derer eingerichtet, die durch die Covid-19-Pandemie nachhaltig in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt werden. Der Fonds soll in besonderen Härtefällen vor allem Vereinen, Trägern von Kultur- und Sozialeinrichtungen und Freiberuflern sowie Selbstständigen für den Zeitraum der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie dienen und bestehende Hilfsprogramme des Bundes und des Landes ergänzen.
„Die Bürgerschaft hatte am 2. Dezember 2020 beschlossen, dafür 245.000 Euro aus dem städtischen Haushalt zur Verfügung zu stellen“, informiert Finanzsenator Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski. „Wir wollen damit Hilfe für besonders von den Folgen der Pandemie Betroffene ermöglichen, die bisher durch die Raster der vorhandenen Hilfsprogramme gerutscht sind.“
Die maximale Förderhöhe pro Einzelfall beträgt 10.000 Euro. Die Reihenfolge des Eingangs der Anträge ist ein Entscheidungskriterium für die Bewilligung. Die Richtlinie zur ergänzenden Förderung von besonderen Härtefällen im Zusammenhang mit dem Auftreten des SARS-CoV-2-Erregers und der damit einhergehenden Covid-19-Erkrankungen sowie die zu verwendenden Vordrucke sind im Internet unter der Adresse
https://rathaus.rostock.de/de/service/aemter/kaemmereiamt/318788
veröffentlicht. Informationen enthält auch die Ausgabe des Amts- und Mitteilungsblatts „Städtischer Anzeiger“ vom 27. Februar 2021, die auch im Internet unter der Adresse
zur Verfügung gestellt wird.
Die Anträge sind per E-Mail an folgende Adresse zu senden:
Es kann aber auch folgende Postanschrift verwendet werden:
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Kämmereiamt
St.-Georg-Straße 109
18055 Rostock