Pachtgrundstück in Cordshagen zur landwirtschaftlichen Nutzung
Immobilienausschreibung eines Pachtgrundstücks in Cordshagen zur landwirtschaftlichen Nutzung
Als Eigentümerin beabsichtigt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock gegen Gebot die nachstehende unbebaute Fläche zu verpachten.
Lage: Hauptstr. zwischen 10 und 11, 18182 Blankenhagen
Katasterangaben: Gemarkung Cordshagen, Flur 2, Flurstücke 303, 305 und 274
Größen: Flurstück 303, 305, 274 zusammen ca. 39.452 m²
Nutzung: Die Flächen werden als Grünland verpachtet. Eine ca. 4.554 m² große Teilfläche aus dem Flurstück 274 (Unland) wird unentgeltlich gegen Pflege verpachtet.
Angebotsbedingungen:
- Mindestgebot Pachtzins: 5,20 €/Bodenpunkt, ha und Jahr
- Vertragslaufzeit 10 Jahre
- Pachtjahr vom 01.10. - 30.09.
- der Pächter trägt die auf dem Pachtgegenstand ruhenden, öffentlichen Lasten und an Wasser-, Boden- und Unterhaltungsverbände zu zahlenden Beiträge
Interessenten werden gebeten, schriftlich Gebote bis spätestens zum 15.05.2025 an die
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Kataster, Vermessungs- und Liegenschaftsamt
Postfach 18050 Rostock
mit der Aufschrift:
Pachtangebot! Nicht öffnen! AZ: 2341L230006
zu richten.
Für die Fristwahrung ist das Datum des Posteingangsstempels der Hanse- und Universitätsstadt Rostock maßgeblich. Persönlich können Angebote auch im Sekretariat des Kataster,- Vermessungs- und Liegenschaftsamtes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Holbeinplatz 14, Raum 202, Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitag 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr abgegeben werden. Den rechtzeitigen Zugang haben die Interessierten erforderlichenfalls nachzuweisen. Gebote, die nach Ablauf der vorgenannten Frist eingehen oder die Angebotsbedingungen nicht erfüllen, können ausgeschlossen werden.
Weitere Auskünfte erteilt das Kataster, Vermessungs- und Liegenschaftsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Ansprechpartnerin Frau Damrath, Tel.: 0381/ 381 6487, E-Mail: katy.damrath@rostock.de.
Ein Rechtsanspruch auf Anpachtung leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist nicht verpflichtet, irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Für Inhalt oder Richtigkeit der obigen Angaben wird jegliche Haftung der Hanse- und Universitätsstadt ausgeschlossen. Bei der Immobilienausschreibung handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).