Bisher 231 Bürgermeister oder Oberbürgermeister in Rostock
Pressemitteilung vom
Titel „Oberbürgermeister“ seit 1927 - Direktwahlen erst seit 2002
Am Sonntag, 13. November 2022, sind etwa 173.000 Rostockerinnen und Rostocker aufgerufen, eine neue Oberbürgermeisterin oder einen neuen Oberbürgermeister zu wählen. Mit Blick auf die 804-jährige Stadtgeschichte Rostocks ist die seit 2002 praktizierte Direktwahl für eine Wahlperiode von sieben Jahren noch relativ jung. Mit Arno Pöker, Roland Methling und Claus Ruhe Madsen wurden bisher erst drei der insgesamt 231 Bürgermeister, Oberbürgermeister oder in diesen Funktionen Amtierende direkt gewählt. Auf die längste Amtszeit als Rostocker Bürgermeister kann Vicko von der Tzepen verweisen, der die Stadt von 1417 bis 1469 und damit ganze 52 Jahre leitete.
Bis 1919 konnte man in Rostock nur Bürgermeister werden, wenn man Ratsherr, später Senator war, also dem Stadtrat angehörte, so Stadtarchiv-Direktor Dr. Karsten Schröder. Im Mittelalter wählte der Rat aus dem Kreis seiner Mitglieder Bürgermeister auf Lebenszeit. Es gab drei Bürgermeister, die aus ihrem Kreis einen in der Regel für ein Jahr zum wortführenden Bürgermeister bestimmten. Im 19. Jahrhundert gab es dann einige Modifizierungen der Zusammensetzung des Rates, der dann paritätisch aus kaufmännischen und juristischen Senatoren bestand.
Erst mit der Weimarer Republik im frühen 20. Jahrhundert wurde der Zugang zu diesem Amt offener. Erstmals waren auch Frauen wählbar. Für die Funktion eines Stadtrates oder eines Bürgermeisters kamen nun alle deutschen Staatsbürgerinnen und -bürger in Betracht, die oder der mindestens 21 Jahre alt waren und mindestens drei Monate in Rostock wohnten. Für das Amt als Bürgermeister musste man sich nun bewerben und die Eignung in Form einer Verwaltungs- und/oder Juristenausbildung nachweisen. Es gab nur noch einen Bürgermeister, der von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von zwölf Jahren gewählt wurde. Ab 29. März 1927 trug der Chef des Stadtrates die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister, sein Stellvertreter durfte sich Bürgermeister nennen.
Diese demokratischen Ansätze verschwanden in der NS-Zeit wieder, erläutert Dr. Karsten Schröder. De facto wurde der Oberbürgermeister von der NSDAP als herrschender Partei bestimmt, die auch die Stadträte berief.
Nach dem Zweiten Weltkrieg und dem Ende der NS-Diktatur wählte formal wieder die Stadtverordnetenversammlung den Oberbürgermeister, allerdings nur für eine Dauer von zwei Jahren. Ab 1957 betrug die Amtszeit dann vier Jahre. Die jeweiligen Kandidaten wurden von den übergeordneten Staats- und Parteiebenen bestimmt und dann ohne Gegenkandidaten durch die Stadtverordnetenversammlung bestätigt.
In der Wende- und Nachwendezeit wurden Oberbürgermeisterkandidaten von der Bürgerschaft für die Dauer von vier, später von sieben Jahren mit einfacher Mehrheit gewählt. Seit 1998 ist die Direktwahl durch alle wahlberechtigten Rostockerinnen und Rostocker für eine Amtszeit von sieben Jahren möglich. Sie wurde erstmals im Jahr 2002 durchgeführt.