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Aufenthaltserlaubnisse von Staatsangehörigen aus Drittstaaten

Eine Aufenthaltserlaubnis ist immer befristet und kann zu nachfolgenden Aufenthaltszwecken erteilt werden:

  • Ausbildung
  • Studium
  • Sprachkurs
  • Schulbesuch
  • Erwerbstätigkeit
  • Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
  • Aufenthalt aus familiären Gründen
  • Recht auf Wiederkehr für ehemalige Deutsche

Die Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bei der deutschen Auslandsvertretung (Konsularabteilung) zu beantragen.

Unterlagen:

  • Angabe des eigentlichen Aufenthaltsgrundes
  • gültiger Reisepass
  • Lebensunterhalt
  • Krankenversicherungsschutz
  • Wohnraum

Zur Beantragung der Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels verwenden Sie bitte den beigefügten Vordruck.

Gebühren:

15,00 bis 60,00 Euro (je nach Aufenthaltsgrund und Dauer)

Fristen:

Ca. 4 Wochen

Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern