Aufenthaltserlaubnisse von Staatsangehörigen aus Drittstaaten
Eine Aufenthaltserlaubnis ist immer befristet und kann zu nachfolgenden Aufenthaltszwecken erteilt werden:
- Ausbildung
- Studium
- Sprachkurs
- Schulbesuch
- Erwerbstätigkeit
- Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
- Aufenthalt aus familiären Gründen
- Recht auf Wiederkehr für ehemalige Deutsche
Die Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bei der deutschen Auslandsvertretung (Konsularabteilung) zu beantragen.
Unterlagen:
- Angabe des eigentlichen Aufenthaltsgrundes
- gültiger Reisepass
- Lebensunterhalt
- Krankenversicherungsschutz
- Wohnraum
Zur Beantragung der Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels verwenden Sie bitte den beigefügten Vordruck.
Gebühren:
15,00 bis 60,00 Euro (je nach Aufenthaltsgrund und Dauer)
Fristen:
Ca. 4 Wochen
Leistungsbeschreibungen aus den Informationsdiensten Mecklenburg-Vorpommern
Dienstleistung
- Aufenthaltserlaubnis bei Nachzug aus familiären Gründen (zu Deutschen) beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Au-pair-Beschäftigung (Nicht-EU/EWR) beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis bei Nachzug aus familiären Gründen (sonstige Familienangehörige) beantragen
- Aufenthaltserlaubnis bei Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) beantragen