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Haushaltsplan 2026/2027

Der Haushaltsplanentwurf 2026/2027 soll der Bürgerschaft planmäßig am 10.12.2025 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Die beteiligten Fachausschüsse und Ortsbeiräte werden in den kommenden Monaten über die Beschlussvorlage beraten. Die Vorlage sowie die Beratungsfolge sind der Beschlussnummer 2025/BV/1109 zu entnehmen. Änderungen, die sich aus den Beratungen oder im Laufe der Zeit aus neuen Erkenntnissen der Verwaltung ergeben werden, können zu Anpassungen des vorliegenden Planentwurfes führen. Diese werden, nach Beschluss der Bürgerschaft, in einen endgültigen Haushaltsplan 2026/2027 einfließen, welcher zur Prüfung und Genehmigung dem Ministerium für Inneres und Bau übergeben wird.

Der vorliegende Haushaltsplanentwurf ist, wie bereits in Vorjahren, geprägt durch u.a. stetig steigende Ausgaben für Sozialleistungen und Personalkosten sowie den gesamtwirtschaftlich schlechter werdenden Rahmenbedingungen. So konnte seit dem Jahr 2023 kein positiver Jahresabschluss mehr erreicht werden. Es wird auch mittelfristig keine Entspannung der finanziellen Belastungen erwartet, so dass die Gesamthaushaltsentwicklung weiterhin negativ sein wird. Die noch vor ca. 10 Jahren erwirtschafteten positiven Ergebnis- und Finanzvorträge
werden bzw. sind kurzfristig vollständig verbraucht. Dies hat zum einen zur Folge, dass ab dem Jahr 2026 die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes eintritt. (Ein entsprechendes Konzept befindet sich aktuell in der finalen Erstellung und soll mit dem Beschluss zum Haushaltsplan der Bürgerschaft erfolgen.) Zum anderen wird zukünftig zur Liquiditätssicherung eine erhöhte Inanspruchnahme an kurzfristigen Krediten (sog. Kassenkrediten) erforderlich.

Das geplante Investitionsgeschehen für die kommenden Jahre bleibt dennoch konstant hoch. Zur Finanzierung werden langfristige Kreditaufnahmen geplant.

Weitere wichtige und ausführliche Informationen zum Haushaltsplan können den nachfolgenden Anlagen, insbesondere dem Vorbericht im Band I Nr. E, entnommen werden.

Nach Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Rechtsaufsichtsbehörde (Ministerium für Inneres und Bau) erfolgt die öffentliche Bekanntmachung im Internet unter „Öffentliche Bekanntmachungen“. Bis zur Veröffentlichung wird der Haushalt 2026 den haushaltswirtschaftlichen Beschränkungen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 49 KV M-V unterliegen.

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